Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91732 Merkendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,7 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

27,3 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

32,2 km vom Suchpunkt

33,2 km vom Suchpunkt

Merkendorfer Unternehmen wählen passende Lehrgänge nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Ausbildung und Fortbildung vermitteln beziehungsweise festigen praktische Fähigkeiten. Offene Kurse oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können organisatorisch passen. Bei der Kostenplanung sind berechtigte Lehrgangsgebühren und eigene Aufwendungen des Arbeitgebers voneinander zu unterscheiden.
Ein Raum im Unternehmen und mehrere Interessenten sind ein Anfang. Damit daraus ein Inhouse-Lehrgang wird, muss die Ausbildungsstelle die Durchführung ausdrücklich mit Ihrem Merkendorfer Betrieb vereinbaren. Besprechen Sie Gruppengröße und die Bedingungen für praktische Übungen, bevor Sie intern verbindliche Einladungen verschicken.
Informieren Sie den Anbieter auch über die bisherigen Ersthelfernachweise der Beschäftigten. Ausbildung und Fortbildung können unterschiedliche Gruppen betreffen. Bei der Planung sollten die betroffenen Arbeitsbereiche klären, wie während des Unterrichts die Aufgaben übernommen werden. Einzelne offene Lehrgänge können den Bedarf ergänzen. Eine Kontaktperson kann die bestätigten Angaben sammeln und nach dem Termin die neuen Bescheinigungen in die betriebliche Übersicht aufnehmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Voraussetzungen und nötige Unternehmensangaben werden vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt.
Vorgesehene Personen dem Verfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Eine neue betriebliche Rolle bedeutet nicht automatisch erneute Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorbildung einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
| Position | Einordnung |
|---|---|
| Berechtigte Gebühren | Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers |
| Arbeitsentgelt und Reise | Eigener Aufwand des Unternehmens |
| Zusatzleistungen | Gesonderter vereinbarter Umfang |
Der allgemeine Lernrahmen behandelt nicht nur einen einzelnen praktischen Handgriff. Eigenes Schutzverhalten, der Notruf und die Betreuung Betroffener gehören ebenfalls dazu. Diese Orientierung hilft, den Zweck der Qualifizierung bei einer Anfrage einzuordnen. Sie ersetzt keine Anleitung für eine bestimmte Notfallsituation. Werden zusätzliche Inhalte benötigt, wird deren Einordnung mit der Ausbildungsstelle besprochen; ein regulärer Lehrgang bestätigt nicht automatisch jede weitere Spezialausbildung.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt das Unternehmen Arbeitsentgelt und Reisekosten der teilnehmenden Beschäftigten. Diese Positionen sind nicht mit der Lehrgangsgebühr gleichzusetzen. Beziehen Sie sie daher in Ihre eigene Planung ein, wenn Sie verschiedene Möglichkeiten der Durchführung vergleichen. Eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Schulungsgebühren bedeutet nicht, dass dem Arbeitgeber insgesamt keine Kosten entstehen. Auch gesondert vereinbarte Leistungen gehören in eine nachvollziehbare Kostenbetrachtung.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der passende Lehrgang richtet sich nach den Voraussetzungen der Person. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden.
Die Benennung allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen und Nachweise, bevor die vorgesehene Person einem bestimmten Lehrgang zugeordnet und verbindlich angemeldet wird.
Eine solche Zusage ergibt sich nicht aus der Unterrichtsform. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigener betrieblicher Aufwand sind getrennt von dieser möglichen Übernahme zu berücksichtigen.