Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72213 Altensteig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,2 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

Für die Unterrichtsmaterialien beschreibt der DGUV-Grundsatz ein Hygienemanagement mit geregelten Zuständigkeiten. Sein Musterplan ordnet Maßnahmen unter anderem nach Zeitpunkt und verantwortlicher Person. Die Fortbildung der Lehrkräfte folgt daneben einem eigenen fachlichen und pädagogischen Rahmen, der sich von der Ersthelferfortbildung unterscheidet.
Wer teilnehmen soll, muss Ablauf, vollständigen Zeitrahmen und die benötigten Unterlagen kennen. Geben Sie diese Informationen im Altensteiger Betrieb gesammelt weiter. Eine zuständige Kontaktperson kann offene Fragen mit der Ausbildungsstelle klären und die bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammenführen.
Anhand der Nachweise besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung zu vereinbaren. Alle Beschäftigten brauchen während der gesamten Schulung Freiraum von anderen Aufgaben. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Nach dem Lehrgang ordnen Sie die neuen Bescheinigungen den Teilnehmern zu und ergänzen die betriebliche Übersicht. Damit bleibt eine konkrete Grundlage für spätere Schulungsanfragen erhalten.
Die DGUV-Hinweise zählen die qualifizierte Unterrichtsdurchführung, erforderliche Materialien und Medien sowie Teilnehmerinformationen und Bescheinigung zum regulären Leistungsumfang. Diese Bestandteile werden bei der Beschreibung der betrieblichen Schulung gemeinsam berücksichtigt.
Die erforderlichen Lehrleistungen einordnen.
Teilnehmerinformation und Bescheinigung berücksichtigen.
Die reguläre Kursgebühr muss bei berechtigten betrieblichen Teilnahmen nicht privat bezahlt werden: BG oder Unfallkasse können sie für die erforderlichen Ersthelfenden übernehmen. Für Ihren Betrieb in Altensteig klären Sie die Zuständigkeit und das Anmeldeverfahren zuerst. Ermächtigte Schulen im Katalog können anschließend unmittelbar mit dem Träger abrechnen.
Ein eigener Kurstermin im Unternehmen bleibt ein gesondert zu kalkulierender Auftrag. Zusätzliche Anfahrts- und Aufbaukosten sind nur als tatsächlich entstehender, vereinbarter Mehraufwand anzusetzen. Fragen Sie deshalb nach einer schriftlichen Aufschlüsselung statt nach einer vermeintlich überall geltenden Pauschale; die eigene Arbeitszeit der Teilnehmenden gehört ebenfalls zur betrieblichen Planung.
Für Lehrkräfte sieht der DGUV-Grundsatz innerhalb der Gültigkeit ihrer Lehrberechtigung mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung von mindestens sechzehn Unterrichtseinheiten vor. Davon entfallen acht auf medizinisch-fachliche und acht auf pädagogische Inhalte. Die Zahlen beschreiben die Qualifizierung der unterrichtenden Personen. Sie sind deshalb nicht als Umfang oder Rhythmus des nächsten Ersthelferlehrgangs für Ihre Beschäftigten zu lesen. Die jeweiligen Angaben werden mit der Rolle verbunden, auf die sie sich beziehen.
Die Vorgaben beziehen sich auf unterschiedliche Aufgaben.
Maßnahme, Zeitpunkt und Zuständigkeit zuordnen.
Medizinisch-fachliche und pädagogische Fortbildung betrachten.
Den eigenen regulären Lehrgangsrahmen berücksichtigen.
Für reguläre betriebliche Lehrgänge ist Präsenz mit praktischen Aufgaben vorgesehen. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Ausbildungsrahmen nicht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bezug
Organisation der Aufbereitung
Bezug
Eigener medizinischer und pädagogischer Rahmen
Bezug
Qualifizierung der vorgesehenen Beschäftigten
Der DGUV-Grundsatz verlangt einen Hygieneplan für die Ausbildungsstelle. Das Gestaltungsbeispiel einer Übersicht enthält Felder dafür, was getan wird, wann es geschieht, wie und womit gearbeitet wird und wer zuständig ist. Damit wird eine Hygienemaßnahme organisatorisch beschrieben. Die Angabe eines Mittels allein würde diese Zuständigkeit und den Zeitpunkt noch nicht festlegen. Die betroffenen Lehrkräfte und weiteren beauftragten Personen müssen in den Plan eingewiesen werden; er richtet sich an die Durchführung der Hygieneaufgaben.

Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen sind zusätzlich vorgesehen. Diese Angaben betreffen den Lehrgang der Beschäftigten und nicht die Lehrkräftequalifizierung.
Grundsätzlich erfolgt die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender alle zwei Jahre. Sie dient dem Wiederholen und Vertiefen vorhandener Kenntnisse. Bei der Lehrgangswahl ist die tatsächlich vorhandene anerkannte Qualifikation der jeweiligen Person zu berücksichtigen.
Die Bestellung zur betrieblichen Ersthelferin oder zum Ersthelfer ist an keine vorgeschriebene Form gebunden. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Bestellung. Sie bezieht sich auf die Aufgabe der betreffenden Person im Unternehmen.