Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63571 Gelnhausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Für Gelnhausener Unternehmen wird die passende Ersthelferschulung nach anerkannten vorhandenen Qualifikationen gewählt. Klären Sie Ausbildung oder Fortbildung und organisieren Sie geeignete Teilnahmen. Eine Inhouse-Anfrage beschreibt Gruppe und Raum; vollständige Freistellung und die Voraussetzungen der Gebührenabrechnung werden vor dem Lehrgang vorbereitet.
Eine feste Ansprechperson kann in Ihrem Gelnhäuser Unternehmen die vorgesehenen Teilnehmer, bisherigen Bescheinigungen und mögliche Tage sammeln. Damit lässt sich mit der Schule Ausbildung oder Fortbildung passend zum Bedarf besprechen. Die Arbeitsbereiche stimmen vollständige Freistellung und Vertretungen ab.
Für einen Inhouse-Kurs nennen Sie Gruppengröße und beschreiben die Räume für Übungen. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Bedingungen und Durchführung. Einzelpersonen können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das Abrechnungsverfahren bestimmen, welche Angaben und Unterlagen eine ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt.
Diese Informationen unterstützen die fachliche und praktische Abstimmung.
Anerkannte Vorbildung und nächsten Kursbedarf erfassen.
Raumvorschlag und Übungen mit der Schule besprechen.
Den vollständigen Ablauf für die Gruppe ermöglichen.
Beschreiben Sie bei der Anfrage die geplante Teilnehmerzahl und den vorgesehenen Raum. Die Schule klärt mit Ihnen, welche Einrichtung und Bedingungen für die praktischen Übungen erforderlich sind. Nach Bestätigung des Ablaufs stellt der Betrieb den Raum bereit und organisiert Vertretungen. Geben Sie die Vereinbarung an die Gruppe weiter. Die gesamte Kurszeit wird freigehalten, damit keine einzelnen Unterrichtsteile durch andere Arbeitsaufgaben versäumt werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger, ob die vorgesehenen Beschäftigten für die finanzierte Teilnahme berechtigt sind und welche Unterlagen verlangt werden. Eine ermächtigte Schule kann die Lehrgangsgebühr nach den geltenden Bedingungen unmittelbar mit BG oder Unfallkasse abrechnen. Besprechen Sie im Angebot zusätzlich vereinbarte Leistungen und deren eigene Vergütung, bevor der betriebliche Kostenrahmen feststeht.
Verfahren und erforderliche Unterlagen beim Träger klären.
Abrechnung der Gebühr und weitere Leistungen besprechen.
Klärung
Ausbildung oder Fortbildung nach Qualifikation
Klärung
Abgestimmte Bedingungen und ganze Teilnahme
Klärung
Trägerverfahren und erforderliche Angaben
Nehmen Sie die anerkannten Nachweise der vorgesehenen Personen in die Vorbereitung auf. Fragen Sie bei der Ausbildungsstelle nach, wenn die Einordnung des weiteren Bedarfs unklar ist. Eine neue Anstellung oder Aufgabe allein bestimmt nicht automatisch einen Grundkurs. Wählen Sie die geeigneten Lehrgänge anhand der Qualifikationen. Danach lassen sich eine gemeinsame Veranstaltung oder passende öffentliche Teilnahmen nach den Möglichkeiten Ihres Betriebs organisieren.
Eine Übersicht tatsächlicher Kursabschlüsse hilft bei der vorausschauenden Planung. Der Unternehmer benennt die vorgesehenen Ersthelfenden. Geben Sie den Beschäftigten anschließend klare Informationen zu diesen Ansprechpersonen und den örtlichen Hilfewegen, damit die betriebliche Organisation nachvollziehbar bleibt.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Lassen Sie sich den vollständigen Ablauf mit Pausen mitteilen und verwenden Sie ihn für die Freistellung. Auch am eigenen Standort braucht die Gruppe durchgehend Zeit für Erklärungen und Übungen.
Sie ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Planen Sie anhand der anerkannten Qualifikationen und tatsächlichen Abschlussdaten. Bei offenen Einzelfragen wird die passende weitere Schulung vor einer verbindlichen Anmeldung fachlich eingeordnet.
Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann für einzelne Beschäftigte passen. Entscheidend sind der jeweilige Qualifizierungsbedarf und die vollständige Anwesenheit. Auch für diese Buchungsform werden Arbeitsfreistellung und Gebührenverfahren vorab geklärt sowie tatsächliche Abschlüsse anschließend intern festgehalten.