Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33034 Brakel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,5 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

17,1 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

Brakeler Unternehmen führen geeignete Schulungen anhand anerkannter Voraussetzungen und tatsächlicher Abschlüsse weiter. Die Planung bleibt bei den Personen aktuell. Bei einer weiteren Bestellung werden der passende Lehrgang und der vollständige Umfang des Firmenangebots mit seinen Kosten geprüft, öffentlich oder für eine eigene Gruppe.
Eine Schulung kann für einzelne Beschäftigte oder für eine Gruppe gesucht werden. Legen Sie zuerst fest, ob eine Ausbildung oder eine Fortbildung benötigt wird. Daraus ergibt sich die konkrete Anfrage.
Öffentliche Termine lassen sich nach angebotenen Tagen und Kursadressen vergleichen. Für Inhouse-Unterricht muss der Betrieb einen geeigneten Raum vorstellen. Die Ausbildungsstelle prüft, ob dort mit der geplanten Teilnehmerzahl gelernt werden kann.
Stimmen Sie mögliche Tage intern ab und warten Sie die Zusage des Anbieters ab. Geben Sie anschließend die vollständigen Angaben zum Unterrichtsort und Termin an die Beschäftigten weiter, damit sie ihre Teilnahme vorbereiten können.
| Punkt | Aufgabe |
|---|---|
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre planen |
| Benennung | Ersthelferrolle regeln |
| Erreichbarkeit | Örtliche Information aktuell halten |
Beschreiben Sie Einrichtung und nutzbare Fläche für die vorgesehene Personenzahl. Die Schule beurteilt die Durchführung und stimmt die Bedingungen ab. Der Betrieb hält den Rahmen am Kurstag bereit und organisiert die vollständige Teilnahme ohne laufende Unterbrechungen durch gewöhnliche Arbeit.
Eine mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren erklärt nicht automatisch die Kosten aller weiteren Leistungen. Lassen Sie offene Positionen mit ihrem Umfang beschreiben und entscheiden Sie ausdrücklich, was zusätzlich bestellt wird. Beim Vergleich mehrerer Anbieter sollte derselbe gewünschte Auftrag die Grundlage sein. Die Trägervorgaben und die vom Betrieb bestätigten eigenen Kosten bleiben dadurch nachvollziehbar, bevor eine konkrete Veranstaltung verbindlich freigegeben wird.
Die Voraussetzungen der Person zählen.
Anerkannte Nachweise einbeziehen.
Schule oder Träger zur Einordnung fragen.
Geeigneten Lehrgang bestimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine Firmenanmeldung allein bestätigt noch keine Gebührenübernahme. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse, nach denen die ermächtigte Schule berechtigte reguläre Gebühren direkt abrechnen kann. Das vollständige Angebot wird zusätzlich auf Firmenleistungen mit eigenen Kosten gelesen.
Berechtigung und Unterlagen klären.
Weitere Kostenpositionen entscheiden.
Ergänzen Sie, welche Personen einen geeigneten Lehrgang wirklich absolviert haben. Bei Verhinderung bleibt Bedarf offen. Anerkannte Qualifikationen neuer Beschäftigter werden vor einer weiteren Buchung berücksichtigt. So bleibt die Übersicht für die aktuelle Gruppe nutzbar. Ein vergangener gemeinsamer Termin ist eine wichtige Angabe, entscheidet aber allein noch nicht, wer heute welchen passenden Anschluss braucht oder weiterhin einen Lehrgang besuchen muss.
Sie beschreibt die geplante Aufgabe, entscheidet aber nicht allein über anerkannte vorhandene Vorbereitung. Klären Sie den passenden Anschluss anhand der Nachweise. Bei Unklarheiten helfen Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger zur Einordnung, bevor automatisch erste Ausbildung angenommen wird.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Zusammen ergibt das 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu; für die betriebliche Planung zählen deshalb die vollständigen bestätigten Zeiten der Veranstaltung.
In der Regel alle zwei Jahre. Führen Sie den nächsten Bedarf bei der jeweiligen Person, sobald ein geeigneter Lehrgang tatsächlich absolviert wurde. Nicht wahrgenommene Termine bleiben als offene Planung erkennbar und werden nicht wie ein Abschluss behandelt.