Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 33428 Harsewinkel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,9 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

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Für Harsewinkeler Unternehmen lässt sich der Bedarf an Ersthelferschulung über vorhandene anerkannte Qualifikationen einordnen. Wählen Sie passende Ausbildung oder Fortbildung und stimmen Sie mögliche Inhouse-Bedingungen mit der Schule ab. Der Arbeitgeber organisiert die durchgehende Teilnahme; die Abrechnung setzt die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers voraus.
Bestimmen Sie in Ihrem Harsewinkeler Unternehmen, wer die Schulungsplanung koordiniert. Eine Übersicht über die vorgesehenen Beschäftigten und vorhandene Bescheinigungen hilft der Schule, Ausbildung und Fortbildung einzuordnen. Die Arbeitsbereiche sollten die vollständige Freistellung der Gruppe ermöglichen.
Für Inhouse-Unterricht benötigt die Ausbildungsstelle Angaben zu Teilnehmerzahl und Räumen für praktische Übungen. Lassen Sie die Bedingungen und Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können gegebenenfalls Plätze in offenen Lehrgängen nutzen.
Die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme legt Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger fest. Erfragen Sie vor der Teilnahme die nötigen Angaben und das Verfahren, nach dem eine ermächtigte Schule direkt mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen kann.
Eine Liste von Namen sagt noch nicht, welche Schulung für die Personen passt. Ergänzen Sie die bereits anerkannten Erste-Hilfe-Nachweise und klären Sie offene Zuordnungen mit der Ausbildungsstelle. Daraus ergeben sich die benötigten Lehrgänge. Fragen Sie für eine gemeinsame Gruppe nach einer passenden Durchführung; für einzelne Personen kann ein öffentlicher Kurs sinnvoll sein. Die gewählte Lösung muss den fachlichen Bedarf erfüllen und im Betrieb zeitlich ermöglicht werden.
Bevor Sie betriebliche Kursplätze buchen, erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Voraussetzungen der Gebührenübernahme. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt dafür die vorgesehenen Teilnehmerangaben beziehungsweise Unterlagen. Wenn die Teilnahme berechtigt ist, kommt die unmittelbare Abrechnung mit dem Träger infrage. Zusätzliche bestellte Leistungen sollten im Angebot als eigene Kosten erkennbar sein.
Bei der zuständigen BG oder Unfallkasse das Vorgehen klären.
Benötigte Teilnehmerangaben rechtzeitig an die Schule geben.
Jede Grundlage beantwortet eine andere Planungsfrage.
Vorqualifikationen und anstehende Lehrgänge erfassen.
Übungsbedingungen für den vorgeschlagenen Raum besprechen.
Vollständige Anwesenheit mit Vertretungen absichern.
Bei einer Inhouse-Anfrage beschreiben Sie den vorgesehenen Unterrichtsraum, seine Einrichtung und die Personenzahl. Die Schule stimmt mit Ihnen ab, unter welchen Bedingungen sich die Übungen durchführen lassen. Danach erhalten die Teilnehmenden eine klare Einladung mit dem bestätigten Ort und Ablauf. Berücksichtigen Sie dabei ihre Anreise, ob sie aus Harsewinkel, Greffen oder Marienfeld kommen. Für die ganzen Kurszeiten müssen andere Arbeitsaufgaben vertreten werden.

Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Kommunizieren Sie im Team, wer diese Aufgabe übernimmt und wie die Personen erreichbar sind. Damit wird aus dem absolvierten Lehrgang eine nachvollziehbare Zuständigkeit innerhalb Ihrer örtlichen Erste-Hilfe-Organisation.
| Planungspunkt | Grundlage |
|---|---|
| Geeigneter Lehrgang | Vorhandene anerkannte Ausbildung |
| Gemeinsame Veranstaltung | Abgestimmte Gruppe und Lernbedingungen |
| Örtliche Zuordnung | Betriebliche Benennung und Information |
Orientieren Sie die Planung am bisherigen Qualifizierungsstand und dem in der Regel zweijährigen Fortbildungsabstand. Fragen Sie bei unklaren Nachweisen rechtzeitig nach, welcher Lehrgang benötigt wird. Eine interne Terminübersicht hilft, die tatsächlichen Abschlüsse nachzuhalten.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der eigene Raum ändert diesen Umfang nicht. Stimmen Sie den vollständigen Veranstaltungsablauf mit der Schule ab und ermöglichen Sie der Gruppe durchgehende Teilnahme.
Für berechtigte Teilnahmen kann eine ermächtigte Schule mit BG oder Unfallkasse direkt abrechnen. Klären Sie das vorgesehene Verfahren vor dem Lehrgang. Ob zusätzliche vereinbarte Leistungen vom Betrieb bezahlt werden, ergibt sich aus deren gesonderten Bedingungen.
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