Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 51503 Rösrath sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,2 km vom Suchpunkt

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10,7 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

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Rösrather Unternehmen können die Qualifizierung ihrer Ersthelfenden über passende öffentliche Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung organisieren. Wählen Sie die Form anhand des tatsächlichen Bedarfs und der möglichen vollständigen Teilnahme. Für Unterricht im Betrieb werden der konkrete Lernort und seine Bedingungen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt.
Eine Übersicht über bisherige Lehrgänge erleichtert Ihrem Rösrather Unternehmen die Planung. Halten Sie fest, welche Beschäftigten erstmals ausgebildet werden sollen und für wen eine Fortbildung ansteht. Die Verantwortlichen stimmen die Auswahl und mögliche Unterrichtstage ab.
Die Schule kann mit Ihnen besprechen, welche Form zur Gruppe passt. Für Inhouse-Unterricht benötigt sie Angaben zu Teilnehmerzahl und Räumen für Übungen; die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Stellen Sie die Personen für die komplette Lernzeit frei. Über Gebührenübernahme und direkte Abrechnung entscheidet das Verfahren Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie vor der Teilnahme dessen Voraussetzungen und die Angaben, die eine ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt.
Vor dem Lehrgang werden diese Aufgaben verbindlich zugeordnet.
Rückfragen zwischen Schule und Betrieb zusammenführen.
Die abgestimmten Bedingungen rechtzeitig herstellen.
Andere Arbeiten für die Teilnehmenden abgeben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Gebührenfrage wird anhand der berechtigten Teilnahmen und des zuständigen Unfallversicherungsträgers geklärt. Stimmen Sie ab, welche Angaben für die direkte Abrechnung durch die ermächtigte Ausbildungsstelle erforderlich sind. Ein ergänzender Trainingswunsch wird zusätzlich nach Inhalt und Kostenumfang betrachtet; eine Gruppenbuchung bedeutet keine pauschale Übernahme des gesamten Auftrags.
Personen und Verfahren prüfen.
Zusatzumfang getrennt ansehen.
Liegt der vorgesehene Raum beispielsweise in Hoffnungsthal statt in Forsbach, gehört die konkrete Anschrift zu den bestätigten Angaben der Schulung. Benennen Sie bei der Anfrage den tatsächlich geplanten Lernort und beschreiben Sie seine Ausstattung. Bei mehreren möglichen Räumen wird die Auswahl mit der Schule abgestimmt. Die Gruppe erhält anschließend dieselbe aktuelle Information zu Zugang und Kurszeit, damit frühere Raumideen nicht parallel als Einladung verwendet werden.
Bevor Sie einen Tag für eine Gruppe reservieren, klären Sie den Qualifikationsstand der vorgesehenen Personen. Vorhandene anerkannte Bescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung oder Fortbildung zuzuordnen. Der gemeinsame Arbeitsplatz allein bedeutet nicht, dass alle denselben Lehrgang brauchen. Wenn unterschiedliche Termine nötig werden, bleibt eine gemeinsame interne Übersicht trotzdem sinnvoll. Sie führt den Bedarf und die tatsächlichen Abschlüsse zusammen, ohne jeden Qualifizierungsschritt an eine einzige Veranstaltung zu binden.

Betriebliche Ersthelfende brauchen in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung. Verwenden Sie den tatsächlich dokumentierten Abschluss für die weitere Terminübersicht. Eine neue Reservierung wird dabei von einem bereits absolvierten Lehrgang unterschieden.
| Vorbereitet | Nach dem Kurs festgehalten |
|---|---|
| Passender Lehrgang gebucht | Tatsächlicher Abschluss dokumentiert |
| Gruppe informiert | Erhaltene Bescheinigungen zugeordnet |
| Betriebliche Zuständigkeiten geplant | Benennung und örtliche Hilfewege bekannt |
Diese Aufgabe liegt beim Unternehmer. Der absolvierte Lehrgang belegt die fachliche Qualifizierung und wird im Unternehmen entsprechend zugeordnet. Zusätzlich müssen die benannten Personen die internen Meldewege und Zuständigkeiten kennen; diese örtliche Einbindung entsteht nicht durch die Kursbescheinigung allein.
Informieren Sie die Ausbildungsstelle, bevor die neue Anschrift intern als endgültig weitergegeben wird. Der andere Raum muss ebenfalls zu den vereinbarten Unterrichtsbedingungen passen. Bestätigte Angaben werden danach gemeinsam aktualisiert, damit Schule und Teilnehmende den gleichen Planungsstand haben.
Informieren Sie sich bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ihres eigenen Unternehmens. Sie legt die Voraussetzungen sowie benötigte Angaben fest und kann vorherige Schritte verlangen. Ein anderes Unternehmen muss nicht denselben Ablauf haben; bereiten Sie Ihre Buchung daher nach dem zuständigen Verfahren vor.