Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56218 Mülheim-Kärlich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

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7,5 km vom Suchpunkt

Die Fortbildung behandelt auch die betrieblichen Verfahren zur Dokumentation von Hilfeleistungen. Für Unternehmen aus Mülheim-Kärlich ist dies ein Inhalt des Lehrgangs mit Bezug zur eigenen Organisation. Daneben richtet sich die betriebliche Ersthelferzahl nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart; die Zahlen werden mit diesem Gegenstand gelesen.
Ein Betrieb aus Mülheim-Kärlich hat mehrere Schulungsangebote erhalten. Prüfen Sie, ob sie sich auf dieselbe Teilnehmergruppe und denselben Ausbildungsbedarf beziehen. Fragen zum Leistungsumfang sollten vor der internen Zusage an die jeweilige Schule gehen.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und tatsächlicher Standort abgestimmt. Für Einzelpersonen können offene Kursplätze angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und weitere Kosten sollten verständlich beschrieben sein, damit ein konkretes Angebot verbindlich gebucht und anschließend mit denselben Angaben an die Beschäftigten weitergegeben wird.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Für mehr als zwanzig nennt die DGUV fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Die Prozentwerte werden daher nicht ohne die zugehörige Betriebsart betrachtet. Bei der Einordnung der Vorgabe gehören der Zahlenbereich, die Art des Betriebs und der Bezug auf anwesende Versicherte zur vollständigen Aussage.
Lehrgangsthema und betriebliche Mindestzahl erfüllen verschiedene Zwecke.
Die Verfahren zur Hilfeaufzeichnung als Lerninhalt erkennen.
Den zutreffenden Zahlenbereich zuordnen.
Die anwesenden Versicherten als Bezugsgröße berücksichtigen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen beim eigenen Träger erfragen.
Die Personal- und Fahrtkosten des tatsächlichen Besuchs einplanen.
Im DGUV-Grundsatz gehört das Kennen der vorgegebenen und betrieblichen Dokumentationsverfahren zu den verpflichtenden Fortbildungsthemen. Die praktische Übersicht sieht betriebliche Verfahren der Aufzeichnung einer Hilfeleistung im Rahmen eines Fallbeispiels vor. Die Dokumentation ist damit auch Gegenstand des Unterrichts. Bei Fragen zur Fortbildung lässt sich dieser Lerninhalt ausdrücklich benennen und von einer bloßen Ablage der Teilnahmebescheinigungen im Unternehmen unterscheiden.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Dokumentationsverfahren | Ein verpflichtender Lerninhalt der Fortbildung |
| Verwaltung und Handel | Die zugehörige Quote bei mehr als zwanzig |
| Anwesende Versicherte | Die Bezugsgröße der betrieblichen Mindestzahl |

Der Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die Ausbildung hat denselben Unterrichtsumfang, wird jedoch als eigene Lehrgangsart für den betreffenden Bedarf durchgeführt.
Der DGUV-Grundsatz sieht für jede Person eine Schrift über die Lehrinhalte vor, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien sind als Ergänzung möglich und ersetzen die Printfassung nicht.
Die DGUV nennt keine verbindliche Form für die Bestellung betrieblicher Ersthelfer und empfiehlt die Schriftform. Der Arbeitgeber benennt die ausgewählten Personen und überträgt ihnen die betriebliche Aufgabe ausdrücklich.
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