Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56856 Zell (Mosel) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,3 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

33,7 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte aus Zell an der Mosel richtet sich die geeignete Ausbildung oder Fortbildung nach ihrer Qualifikation. Eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung kann gemeinsames Lernen ermöglichen. Zum betrieblichen Ausbildungsrahmen gehören nicht nur praktische Maßnahmen, sondern auch Themen wie der Notruf und die Unterstützung betroffener Menschen.
Für einen Zeller Betrieb stehen mehrere mögliche Schulungstage zur Wahl. Fragen Sie zunächst, welche davon die Schule tatsächlich anbieten kann, und stimmen Sie erst dann die Teilnahme im Team ab. Eine geordnete Rückmeldung verhindert, dass unterschiedliche vorläufige Termine gleichzeitig als verbindlich weitergegeben werden.
Für Inhouse-Unterricht werden außerdem der verfügbare Raum und die Betriebsanschrift bestätigt. Bei offenen Lehrgängen braucht jede Person eine zugesagte Teilnahme. Die benötigte Ausbildung oder Fortbildung und die betriebliche Anmeldung werden vor der Buchung geklärt. Lassen Sie sich den Leistungsumfang und mögliche Zusatzkosten schriftlich erläutern.
Allgemeine Ausbildungsinhalte und betriebliche Informationen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Beschäftigten lernen im Kurs Erste Hilfe; die Zuständigkeiten am eigenen Standort müssen sie zusätzlich kennen. Vermitteln Sie daher intern, wie die Hilfe im Unternehmen organisiert ist. Ein Inhouse-Lehrgang kann zwar am Arbeitsplatz stattfinden, erklärt dadurch aber nicht automatisch sämtliche dortigen Abläufe. Diese Ergänzung sollte beim geplanten Einsatz der geschulten Personen berücksichtigt werden.
Beides braucht passende Informationen.
Auch Kommunikation und Unterstützung einordnen.
Den passenden Lehrgang für die Person bestimmen.
Interne Zuständigkeiten verständlich erklären.
Aufgabe
Allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
Aufgabe
Persönliche Voraussetzungen berücksichtigen
Aufgabe
Die eigene Erste-Hilfe-Organisation erklären
Der DGUV-Ausbildungsrahmen berücksichtigt den Notruf und die psychische Betreuung betroffener Menschen. Im Lehrgang beschäftigen sich die Teilnehmenden deshalb auch mit Kommunikation und Unterstützung. Diese Themen sind Teil einer allgemeinen Qualifizierung, nicht auf eine einzelne Berufsgruppe beschränkt. Für den Zeller Betrieb kann das ein Anlass sein, Fragen aus dem eigenen Arbeitsumfeld zu sammeln, ohne den regulären Unterricht durch eine interne Besprechung zu ersetzen.
Die reguläre Schulung beinhaltet Übungen in Präsenz. Beschäftigte brauchen die Gelegenheit, selbst an der angeleiteten Ausbildungsarbeit teilzunehmen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit der Ausbildungsstelle das Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Berechtigten Personenkreis und notwendige Angaben prüfen.
Reguläre Gebühren von gesonderten Vereinbarungen abgrenzen.
Die reguläre betriebliche Fortbildung besteht aus neun Einheiten von jeweils 45 Minuten. Zusammen ergeben sie 405 Minuten Unterricht. Hinzu kommen Pausen; die konkreten Gesamtzeiten sind für die Freistellung der Beschäftigten maßgeblich.
Betriebliche Ersthelfer sollen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel alle zwei Jahre auffrischen. Vorhandene Schulungsnachweise gehören in diese Planung. Die betriebliche Regel ist von der Verwendung eines geeigneten Dokuments für einen privaten Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Vereinbarungen und eigene Aufwendungen sind gesondert zu betrachten. Aus einer gemeinsamen Durchführung im Betrieb folgt keine pauschale Kostenfreiheit.
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