Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63607 Wächtersbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,9 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

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23,3 km vom Suchpunkt

Bei der Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen werden auch Erkrankungen berücksichtigt. Wächtersbacher Unternehmen erläutern, wie ihr gewähltes Verfahren verwendet wird und wie die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Die Qualifizierung wird mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart, als öffentlicher Lehrgang oder Inhouse-Unterricht, und bleibt eine eigene Aufgabe.
Ein Wächtersbacher Betrieb möchte einen vereinbarten Inhouse-Tag organisatorisch abschließen. Stimmen Sie ab, wer den Raum bereitstellt und vor Ort für Rückfragen erreichbar ist. Die Schule sollte die vollständige Anschrift und den aktuellen Stand der Teilnehmergruppe kennen.
Ausbildung oder Fortbildung werden dem tatsächlichen Bedarf zugeordnet. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge angefragt werden. Vor der Buchung erläutert die ermächtigte Ausbildungsstelle die Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und Kosten werden zum konkreten Angebot geklärt, damit anschließend dieselben Angaben intern weitergegeben werden.
Die eigene BG oder Unfallkasse gibt die Voraussetzungen für eine Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren vor.
Die benötigten Abrechnungsangaben erfragen.
Die Unterlagen für die Schule vorbereiten.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Anlass | Eine tatsächliche Hilfeleistung |
| Dokumentation | Die vorgesehenen Angaben erfassen |
| Digitaler Zugriff | Auf berechtigte Personen beschränken |
Für elektronische Aufzeichnungen beschreibt die DGUV technische Maßnahmen, mit denen nur berechtigte Personen Zugriff erhalten. Berücksichtigen Sie diese Anforderung bei der betrieblichen Ausgestaltung des Verfahrens. Die bloße Ablage in einem digitalen Ordner erklärt noch nicht, wer dessen Inhalt lesen oder bearbeiten kann. Die Zugriffsregelung bezieht sich auf die vertraulichen Hilfeaufzeichnungen und wird an deren tatsächlichen Empfängerkreis angepasst.
Anlass und Zugriff sind beide Teil der Dokumentation.
Verletzung und Erkrankung berücksichtigen.
Die betriebliche Verwendung erläutern.
Die berechtigten Personen festlegen.
Die DGUV nennt in den Dokumentationsangaben sowohl verletzte als auch erkrankte Personen. Das Verfahren ist deshalb nicht auf ein sichtbar erkennbares Verletzungsereignis zu verengen. Erfasst werden die vorgesehenen Angaben zum Geschehen und zur geleisteten Hilfe. Erläutern Sie die Verwendung des betrieblichen Verfahrens so, dass auch eine Hilfeleistung bei einer Erkrankung darin zugeordnet werden kann.
Die Fortbildung eingesetzter betrieblicher Ersthelfer findet in der Regel alle zwei Jahre statt.
Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen werden fünf Jahre aufbewahrt. Die Unterlagen bleiben vertraulich und werden gegen unbefugten Zugriff geschützt; die Aufbewahrung gehört daher zur Organisation des gewählten betrieblichen Dokumentationsverfahrens.
Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung fallen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber an. Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Kostenbereich; die eigenen betrieblichen Aufwendungen werden daneben berücksichtigt.
Als übliche Lehrgangsgröße nennt die DGUV zehn bis fünfzehn Personen. Bis zu zwanzig Teilnehmende sind mit einem Ausbildungshelfer möglich; diese Voraussetzung gehört zur Beschreibung der größeren Ausbildungsgruppe.
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