Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39307 Genthin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,7 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

25,3 km vom Suchpunkt

25,3 km vom Suchpunkt

Genthiner Unternehmen wählen geeignete Lehrgänge nach dem vorhandenen Qualifikationsstand der Beschäftigten. Bei einem vereinbarten Kursbesuch ist die tatsächliche Teilnahme wichtig. Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung auch die Bedingungen des Auftrags und halten Sie den noch offenen Schulungsbedarf bei Veränderungen nachvollziehbar.
Eine Ausbildung und eine Fortbildung richten sich an unterschiedliche Voraussetzungen. Prüfen Sie den Schulungsstand der vorgesehenen Beschäftigten und geben Sie den jeweiligen Bedarf in der Anfrage an.
Für Inhouse-Unterricht muss der Betrieb geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Durchführung unter den vereinbarten Bedingungen bestätigen. Für einzelne Personen können öffentliche Kursangebote betrachtet werden.
Die mögliche direkte Gebührenabrechnung folgt der betrieblichen Berechtigung und dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erkundigen Sie sich nach seinen verlangten Nachweisen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter gesondert.
Bei einer gemeinsamen Schulung am eigenen Standort müssen die Personen wie bei einem öffentlichen Lehrgang mitlernen können. Stellen Sie der Schule den möglichen Raum und die vorgesehene Gruppengröße vor. Einrichtung und verfügbare Fläche werden für die praktischen Übungen beurteilt. Nach der Abstimmung gehört zur Vorbereitung auch, die gewöhnlichen Arbeitsaufgaben während der Teilnahme anderweitig abzudecken. So wird aus einer Standortanfrage ein durchführbarer gemeinsamer Unterricht.
Vorbereitung
Benötigten Lehrgang benennen
Vorbereitung
Unterlagen und Bescheinigung sind enthalten
Vorbereitung
Zusätzlich gewünschten Aufwand gesondert vereinbaren
Eine Ausbildungsstelle kann Rücktritts- und Stornoregelungen vereinbaren. Lesen Sie die Bedingungen für den konkreten Auftrag, bevor Sie Plätze oder einen Gruppentermin bestellen. Klären Sie eine offene Regelung mit der Schule. Der Unfallversicherungsträger übernimmt Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Fällt eine vorgesehene Teilnahme aus, wird die Verhinderung nach den vereinbarten Bedingungen mitgeteilt; ein weiterhin benötigter Abschluss bleibt für die betroffene Person noch zu organisieren.
Für berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Erfragen Sie die notwendigen Angaben und Übernahmebedingungen bei Ihrer BG oder Unfallkasse. Die interne Planung berücksichtigt daneben Entgeltfortzahlung und Fahrkosten, die das Unternehmen selbst trägt.
Trägerverfahren für die vorgesehenen Personen klären.
Zeit und Fahrkosten des Unternehmens berücksichtigen.

Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Führen Sie den tatsächlich absolvierten Abschluss bei der jeweiligen Person weiter. Eine erneute Bestellung soll sich am Ausbildungsstand orientieren; nach einer Verhinderung ist deshalb auch festzuhalten, welche Teilnahme noch aussteht.
Eine erste Benennung bedeutet nicht automatisch eine erste Ausbildung.
Einschlägige anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Offene Voraussetzungen mit Schule oder Träger klären.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung bestätigen lassen.
Beide Lehrgänge haben regulär neun Einheiten zu jeweils 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen als weitere Aufenthaltszeit hinzu. Bei der Verfügbarkeit der Beschäftigten werden deshalb die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Kursen die Wege mit berücksichtigt.
Nach DGUV müssen hierfür beide Voraussetzungen erfüllt sein: Der Kurs liegt höchstens zwei Jahre zurück und wurde bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt. Prüfen Sie den vorhandenen Nachweis entsprechend. Bei unklarer Einordnung wenden Sie sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die Auswahl liegt beim Unternehmen. Zu den geeigneten persönlichen Voraussetzungen gehört auch die Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe. Besprechen Sie die vorgesehene Tätigkeit mit den Beschäftigten und berücksichtigen Sie einschlägige Qualifikation, bevor ein passender weiterer Lehrgang organisiert wird.