Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36433 Bad Salzungen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,0 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

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Für Ihren Betrieb in Bad Salzungen richtet sich die Ersthelferschulung nach anerkannten vorhandenen Qualifikationen und dem nächsten Ausbildungsbedarf. Klären Sie geeignete Lehrgänge mit der Schule. Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und Gruppe vereinbart; vollständige Freistellung und das Verfahren zur Gebührenübernahme bereiten Sie vor der Veranstaltung vor.
Stellen Sie in Ihrem Bad Salzunger Unternehmen zusammen, wer ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Vorhandene Bescheinigungen helfen bei der Einordnung. Die Arbeitsbereiche sollten mögliche Tage und Vertretungen abstimmen, damit alle vollständig am Unterricht teilnehmen können.
Für Inhouse-Unterricht nennt die Anfrage Gruppengröße und beschreibt Räume für praktische Übungen. Lassen Sie die Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Die Gebührenübernahme besprechen Sie vorab mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren bestimmen, welche Angaben und Unterlagen die ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt.

Führen Sie die tatsächlichen Abschlüsse in Ihrer betrieblichen Übersicht weiter. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden für den Betrieb. Geben Sie den Beschäftigten anschließend Informationen zu den vorgesehenen Personen und örtlichen Hilfewegen, damit die interne Organisation nachvollziehbar ist.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Lehrgang | Geeignete Ausbildung oder Fortbildung |
| Unterricht | Abgestimmter Raum mit ganzer Lernzeit |
| Gebühren | Berechtigung und Verfahren des Trägers |
Erfassen Sie die anerkannten Nachweise der vorgesehenen Personen und klären Sie offene Fragen mit der Ausbildungsstelle. Daraus ergibt sich der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Eine neue Aufgabe oder Anstellung allein bedeutet nicht automatisch, dass ein Grundkurs wiederholt werden muss. Anschließend organisieren Sie passende öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Gruppe. Die Buchungsform folgt den benötigten Lehrgängen und der möglichen vollständigen Teilnahme.
Nennen Sie bei einer Inhouse-Anfrage die Gruppengröße und beschreiben Sie den vorgesehenen Raum. Die Schule stimmt mit Ihnen die Bedingungen für praktische Übungen und Unterricht ab. Nach Bestätigung bereitet der Betrieb die vereinbarte Einrichtung vor und sorgt für Vertretungen. Die Gruppe erhält den tatsächlichen Lernort und den verbindlichen Ablauf. Während der gesamten Schulung bleiben andere Aufgaben vertreten, damit keine Unterrichtsteile versäumt werden.
Diese Grundlagen helfen bei der gemeinsamen Abstimmung.
Qualifikationen und nächsten Lehrgangsbedarf erfassen.
Raum und Durchführung mit der Schule vereinbaren.
Durchgehende Anwesenheit der Gruppe ermöglichen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse, welche Voraussetzungen für die geplanten Teilnahmen gelten und welche Angaben verlangt werden. Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle bereiten Sie das vorgesehene Verfahren vor. Bei erfüllter Berechtigung ist die direkte Abrechnung der Lehrgangsgebühr mit dem Träger möglich. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden nach dem Angebot gesondert auf Vergütung und eigene Kosten geprüft.
Berechtigung und Angaben beim zuständigen Träger klären.
Gebührenabrechnung und zusätzliche Vereinbarungen besprechen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die konkrete Veranstaltung enthält zusätzlich die vorgesehenen Pausen. Vereinbaren Sie den ganzen Ablauf mit der Schule und verwenden Sie ihn für die Freistellung, damit alle Beschäftigten vollständig an den Erklärungen und Übungen teilnehmen können.
In der Regel ist sie alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlichen Abschlussdaten und anerkannten vorhandenen Qualifikationen als Grundlage. Bei unklarem Ausbildungsstand wird die passende weitere Schulung vor einer Anmeldung mit der Ausbildungsstelle fachlich eingeordnet.
Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann den jeweiligen Qualifizierungsbedarf erfüllen. Prüfen Sie die passende Kursart und vollständige Teilnahmemöglichkeit. Auch für diese Buchungsform klären Sie Arbeitsfreistellung und Abrechnung vorab und halten die tatsächlichen Abschlüsse später für weitere Planung fest.
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