Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97650 Fladungen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,4 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

32,1 km vom Suchpunkt

Fladungen · Bayern
Der Fladunger Betrieb kann offene Kursplätze oder eine Durchführung für eine eigene Gruppe anfragen. Zuerst ist zu klären, welche Qualifizierung die vorgesehenen Personen benötigen. Anerkannte vorhandene Nachweise werden berücksichtigt. Ausbildung und Fortbildung enthalten regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten; eine neue Benennung allein schreibt keine neue Grundausbildung vor.

Ein Fladunger Unternehmen möchte eine Inhouse-Gruppe anfragen und hat bereits einen möglichen Raum. Beschreiben Sie dessen Verfügbarkeit und die vorgesehene Teilnehmerzahl. Die Schule sollte die Durchführung vor einer verbindlichen Terminbestätigung mit Ihnen abstimmen können.
Benennen Sie eine Person für Zugang und organisatorische Rückfragen. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberunterlagen und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sollten im Angebot kenntlich sein. Nach der Zusage werden die konkreten Daten und Teilnahmehinweise an die Beschäftigten weitergegeben.
Die Zahl interessierter Beschäftigter beschreibt noch nicht die benötigte Kursart. Jemand kann die betriebliche Ersthelferaufgabe neu übernehmen und dennoch anerkannt qualifiziert sein. Legen Sie vorhandene geeignete Bescheinigungen und offene Fragen der Schule vor. Sie kann Ausbildung oder Fortbildung passend einordnen. Erst darauf baut die Anfrage für die konkrete Durchführung auf. Gleich lange Lehrgänge werden nicht allein wegen ihrer Dauer beliebig ausgewählt; im Zweifelsfall kommt nach den DGUV-Hinweisen auch Ausbildung statt Fortbildung infrage.

Regelmäßige Fortbildung gibt Raum, frühere Inhalte praktisch wieder aufzugreifen und offene Fragen zu klären.
| Information | Wozu sie gebraucht wird |
|---|---|
| Geeigneter Nachweis | Qualifizierungsbedarf erkennen |
| Vorgeschlagener Raum | Praktische Durchführung beurteilen |
| Zusätzlicher Wunsch | Besondere Leistung gesondert besprechen |
Die Anfrage wird mit diesen Angaben konkret.
Welche anerkannten Kenntnisse sind belegt?
Welcher Lehrgang passt zur Person?
Welche Durchführung kann vereinbart werden?
Eigene Betriebsräume ersparen möglicherweise Wege, ändern aber nicht den fachlichen Charakter der Veranstaltung. Der Unterricht ist eine praktische Präsenzqualifizierung. Die Schule muss beurteilen können, ob der vorgeschlagene Raum dafür passt. Die Beschäftigten benötigen Aufmerksamkeit für Übungen und Rückfragen. Stimmen Sie intern ab, wie andere Aufgaben währenddessen übernommen werden. Ein vereinbarter Gruppenkurs ist so eine tatsächliche Lernveranstaltung und kein jederzeit unterbrechbarer Termin für einzelne Informationen im Tagesgeschäft.
Die Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren richten sich nach der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Benötigte Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abstimmen.
Zusätzliche Wünsche vom Standardlehrgang unterscheiden.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Dieser Rhythmus dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Er bedeutet keine allgemeine zweijährige Verfallsfrist für einen geeigneten privaten Führerscheinnachweis.
Neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Pausen gehören zusätzlich zur Veranstaltung und verkürzen diesen Unterrichtsanteil nicht. Das gilt für die regulären Ausbildungen und Fortbildungen auch bei vereinbarter Durchführung im Betrieb.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Fahrten sowie Arbeitsentgelt. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren betrifft eine andere Kostenart. Weitere besondere Leistungen werden eigens vor der Beauftragung mit der Ausbildungsstelle vereinbart.