Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39596 Arneburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,9 km vom Suchpunkt

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Für Beschäftigte aus Arneburg wird ein Lehrgang nach dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf ausgewählt. Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer werden bei speziell ermächtigten Stellen gesucht. Neben der fachlichen Eignung zählt ein verständlicher finanzieller Auftrag. Die mögliche Gebührenübernahme macht eigene Arbeitgeberaufwendungen oder zusätzlich vereinbarte Leistungen nicht automatisch kostenfrei.
Ein Arneburger Unternehmen möchte seine Schulungsanfrage konkretisieren. Nennen Sie Teilnehmerzahl und Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und teilen Sie mit, ob offene Plätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe gesucht werden. Für Unterricht im Betrieb kommen Raum und tatsächliche Anschrift hinzu.
Rückfragen der Schule lassen sich auf dieser Grundlage gezielt beantworten. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberunterlagen und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzlich vereinbarte Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor dem Auftrag verständlich sein. Erst die bestätigte Durchführung wird mit konkreten Unterrichtsdaten verbindlich an die Beschäftigten weitergegeben.
Eignung und finanzielle Freigabe brauchen konkrete Angaben.
Geeignete vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Den betrieblichen Rahmen prüfen.
Leistungen und Trägerbedingungen einordnen.
Die DGUV verweist auf speziell ermächtigte Stellen für die Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer. Die dort verlinkte Liste ist eine Grundlage für die Suche. Sie sagt jedoch noch keinen passenden Tag oder eine Durchführung in Ihrem Unternehmen zu. Für die vorgesehenen Personen wird der konkrete geeignete Lehrgang angefragt. Vorhandene geeignete Schulungen gehören dabei zur Einordnung des persönlichen Bedarfs, statt ausschließlich nach freien Plätzen zu entscheiden.
Die DGUV beschreibt die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer nach erfolgreicher Teilnahme. Schulungsnachweis und betriebliche Funktion erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Belegschaft benötigt zusätzlich Informationen zu den örtlichen Einrichtungen und Abläufen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle, welche Angaben Ihr zuständiger Träger für berechtigte betriebliche Teilnahme benötigt.
Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Vereinbarungen gesondert im Angebot lesen.
| Grundlage | Entscheidung |
|---|---|
| Persönliche Voraussetzungen | Passender Lehrgang |
| Ermächtigte Ausbildungsstelle | Betriebliche Eignung |
| Leistungsumfang und Bedingungen | Finanzielle Freigabe |
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ein Inhouse-Angebot kann weitere vereinbarte Leistungen umfassen, die gesondert beurteilt werden. Außerdem verbleiben nach DGUV-Hinweisen Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber. Für die Freigabe werden daher sowohl das Trägerverfahren als auch der tatsächliche Leistungsumfang betrachtet. Klären Sie unverständliche Positionen, damit eine Gebührenberechtigung nicht mit vollständiger Kostenfreiheit des gesamten Auftrags verwechselt wird.

Regulär sind neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Betrieb reduziert diesen Umfang nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst angeleitet zu bearbeiten.
Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; in Zweifelsfällen nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung.
Die DGUV nennt mindestens jährliche regelmäßige Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese Information zur örtlichen Organisation ergänzt die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und wird nicht allein durch deren Lehrgang erledigt.