Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77728 Oppenau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,6 km vom Suchpunkt

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Für ein Oppenauer Unternehmen beschreibt ein Ersthelferlehrgang die persönliche Qualifizierung vorgesehener Beschäftigter. Wird später tatsächlich Erste Hilfe geleistet, entsteht ein anderer Dokumentationsanlass. Eine Kursbescheinigung und die geschützte Aufzeichnung einer Hilfeleistung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Beide gehören mit ihrem jeweiligen Gegenstand in die betriebliche Organisation.
Wer eine Gruppe zu einem Lehrgang anmeldet, sollte die Verfügbarkeit der Beschäftigten vorab klären. Ihr Oppenauer Unternehmen braucht während des Unterrichts eine andere Verteilung der laufenden Arbeit. Stellen Sie außerdem die bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammen.
Die Nachweise helfen dabei, Ausbildung oder Fortbildung passend zu besprechen. Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie Räume und Teilnehmerzahl. Die Durchführung im Betrieb wird ausdrücklich vereinbart. Fragen Sie nach den Anforderungen zur Vorbereitung und geben Sie die bestätigten Informationen an die Gruppe weiter. Einzelne offene Lehrgänge können für bestimmte Mitarbeiter besser passen. Eine Kontaktperson kann Rückfragen bündeln und nach der Teilnahme die neuen Nachweise zusammenführen.
Nach den DGUV-Hinweisen wird jede tatsächliche Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert. Es kommt dabei nicht allein darauf an, ob ein Ereignis zunächst besonders schwer wirkt. Im Oppenauer Unternehmen braucht es eine verlässliche Möglichkeit, die entsprechenden Angaben festzuhalten. Papier oder eine elektronische Lösung können dafür verwendet werden. Eine Teilnahmebescheinigung über die Ausbildung enthält dagegen keine späteren Ereignisse. Halten Sie den Umgang mit Hilfeaufzeichnungen deshalb unabhängig von der Ablage der Kursnachweise nachvollziehbar.
| Dokument | Gegenstand |
|---|---|
| Kursbescheinigung | Absolvierte persönliche Ausbildung |
| Hilfeaufzeichnung | Tatsächliche Erste-Hilfe-Leistung |
| Betriebliche Organisation | Zugriff und geschützte Aufbewahrung |
Die eigene BG oder Unfallkasse erläutert Voraussetzungen und Verfahren.
Die Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die Dokumentation tatsächlicher Hilfe bleibt mindestens fünf Jahre erhalten. Sie wird so aufbewahrt, dass unbefugte Personen keinen Zugriff erhalten. Dieser Schutz betrifft die Angaben zum Hilfeereignis und wird nicht durch eine offen einsehbare allgemeine Schulungsliste ersetzt. Ein Inhouse-Lehrgang kann Beschäftigte persönlich qualifizieren; die betriebliche Handhabung der späteren Aufzeichnungen bleibt eine organisatorische Aufgabe. Legen Sie den Zugang und die Aufbewahrung nach diesem tatsächlichen Zweck fest.
Ausbildung und Hilfeereignis werden mit verschiedenen Angaben beschrieben.
Die absolvierte Qualifizierung nachweisen.
Den tatsächlichen Vorgang dokumentieren.
Angaben geschützt mindestens fünf Jahre erhalten.

Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören dazu. Eine dokumentierte Schulung einzelner Menschen ersetzt diese Versorgung an den tatsächlichen Arbeitsorten nicht automatisch.
Nach den DGUV-Hinweisen kann die Dokumentation auf Papier oder elektronisch erfolgen. Maßgeblich sind die notwendigen Angaben und die geschützte Aufbewahrung. Die Pflicht ist deshalb nicht allgemein an genau ein bestimmtes Formular oder Buch gebunden.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten Grundausbildung.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren sind davon zu unterscheiden; ihre mögliche Übernahme richtet sich nach dem zuständigen Verfahren. Die weiteren eigenen Kosten werden deshalb ebenfalls bei der Vorbereitung berücksichtigt.