Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94327 Bogen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,4 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

32,2 km vom Suchpunkt

33,3 km vom Suchpunkt

Der DGUV-Grundsatz beschreibt den AED in Ausbildung und Fortbildung mit unterschiedlichen praktischen Lernformen. Bogener Betriebe können die Demonstration in der Ausbildung und die Teilnehmerübung in der Fortbildung zuordnen. Zur Lehrgangsausstattung gehört daneben eine Kälte-Sofortkompresse mit der im Grundsatz genannten Mindestgröße.
Ein Bogener Betrieb möchte vor der Terminwahl den Ausbildungsbedarf seiner Beschäftigten ordnen. Sammeln Sie vorhandene Nachweise und noch offene Rückfragen, bevor Sie die Schule kontaktieren. Der Anbieter kann dann passende Ausbildung oder Fortbildung für die tatsächlichen Personen vorschlagen.
Für eine Gruppe lässt sich ein Inhouse-Angebot mit abgestimmtem Raum und Standort anfragen. Einzelne offene Kursplätze können gesondert gebucht werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und weitere Kosten sollten vor einer verbindlichen Zusage aus dem konkreten Angebot hervorgehen.
Für die Ausbildung nennt die praktische Übersicht die integrierte Anwendung des automatisierten externen Defibrillators als Demonstration. Für die Fortbildung ist eine Teilnehmerübung in Zweihelfermethode beschrieben. Diese Angaben betreffen die praktische Vermittlung innerhalb des jeweiligen Lehrgangs. Beim Lesen einer Inhaltsübersicht wird daher neben dem Thema auch die Lehrgangsart berücksichtigt; das einzelne Stichwort AED beschreibt noch nicht dieselbe Lernform in beiden Übersichten.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die erforderliche Lehrgangsausstattung enthält nach dem DGUV-Grundsatz eine Kälte-Sofortkompresse mit mindestens 200 Quadratzentimetern Fläche pro Lehrgang. Hinzu kommen unter anderem eine Decke und eine Rettungsdecke sowie ein Integralhelm für die entsprechenden Demonstrationen und Übungen. Die Liste umfasst also verschiedenartige Unterrichtsmaterialien neben Reanimationsgeräten und Verbandmitteln. Bei Fragen zur Ausstattung wird benannt, welches Lehrmittel gemeint ist; eine Anwendungsempfehlung für einen tatsächlichen Notfall wird aus der Materialliste nicht abgeleitet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben erfragen.
Die Angaben mit der Schule der tatsächlichen Teilnahme zuordnen.
Die Angaben beschreiben den Ausbildungsrahmen.
Die bezeichnete AED-Demonstration erkennen.
Die Teilnehmerübung in Zweihelfermethode einordnen.
Die vorgesehene Kälte-Sofortkompresse zuordnen.
Worauf achten?
Die integrierte Demonstration
Worauf achten?
Die Teilnehmerübung in Zweihelfermethode
Worauf achten?
Ein vorgeschriebenes Lehrmittel pro Lehrgang

Beide regulären Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Die gemeinsame Dauerangabe hebt die unterschiedliche Einordnung als Ausbildung beziehungsweise Fortbildung nicht auf.
Jede teilnehmende Person erhält eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Ergänzende elektronische Medien sind möglich; nach dem DGUV-Grundsatz ersetzen sie die vorgesehene Printfassung jedoch nicht.
Der Arbeitgeber wählt geeignete Personen aus und überträgt die Aufgabe. Eine verbindliche Form ist nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgeschrieben; die schriftliche Bestellung wird für die betriebliche Organisation empfohlen.