Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69190 Walldorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

5,3 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

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Walldorf · Baden-Württemberg
Für einen Inhouse-Lehrgang Ihres Walldorfer Unternehmens gehören die Personenzahl und der gewünschte Umfang früh in die Anfrage. Die Schule muss wissen, welche geeignete Schulung für die Gruppe vorbereitet werden soll. Besprechen Sie dabei sowohl die Standardbedingungen als auch ausdrücklich gewünschte Abweichungen und deren mögliche Kosten.

Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, für welche Beschäftigten Ihr Walldorfer Unternehmen einen Lehrgang sucht. Gehört eine Ausbildung zum Auftrag oder eine Fortbildung? Bisherige Kursnachweise helfen bei dieser Entscheidung. Benennen Sie außerdem, ob eine eigene Gruppe oder einzelne offene Plätze gefragt sind.
Für einen Inhouse-Termin erläutern Sie die angebotenen Räume und die geplante Teilnehmerzahl. Vereinbaren Sie die Durchführung ausdrücklich und stimmen Sie die Freistellung mit den Arbeitsbereichen ab. Unterricht im Unternehmen braucht dieselbe ungestörte Lernzeit. Falls eine Gebührenübernahme vorgesehen ist, erkundigen Sie sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach den Bedingungen. Die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren und wird einschließlich der nötigen Unterlagen vorab vorbereitet.
Der Auftrag soll sich auf den tatsächlich gewünschten Lehrgang beziehen.
Ausbildung oder Fortbildung der vorgesehenen Personen klären.
Die geplante Gruppe ausdrücklich nennen.
Abweichenden Umfang und mögliche Vergütung besprechen.
Geben Sie bei einer Inhouse-Anfrage an, welche Räume für Unterricht und praktische Übungen vorgeschlagen werden. Die Schule prüft mit Ihnen die passende Durchführung. Für die bestätigte Veranstaltung müssen alle vorgesehenen Beschäftigten die vollständige Lernzeit zur Verfügung haben; organisieren Sie laufende Aufgaben entsprechend im Unternehmen.
Klären Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Berechtigung der vorgesehenen Teilnahmen und das dafür verlangte Abrechnungsverfahren. Unter den Übernahmebedingungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die reguläre Lehrgangsgebühr direkt abrechnen. Ein mit Ihrem Unternehmen gesondert vereinbarter Mehrbetrag folgt dagegen dem zusätzlichen Auftrag. Lassen Sie dessen Inhalt und Vergütung nachvollziehbar festhalten, bevor Sie die Veranstaltung verbindlich bestellen.
Übernahmevoraussetzungen beim zuständigen Träger erfragen.
Tatsächlichen Mehraufwand und vereinbarte Vergütung klären.
Die DGUV nennt eine auf Unternehmenswunsch durchgeführte Schulung mit weniger als zwölf Personen als möglichen Anlass für zusätzlichen Aufwand. Daraus folgt keine allgemeine Mindestzahl für jeden Lehrgang. Wenn Sie gerade eine solche eigene Gruppe wünschen, lassen Sie sich die vereinbarte Durchführung und einen tatsächlichen Mehrbetrag erläutern. Zusätzliche Leistungen brauchen eine gesonderte Vereinbarung; ihre Vergütung ist auf den tatsächlichen Mehraufwand bezogen. Geeignete öffentliche Teilnahmen können ebenfalls angefragt werden.
Klärung bei der Anfrage
Höchstens zwanzig Teilnehmende
Klärung bei der Anfrage
Möglichen tatsächlichen Mehraufwand besprechen
Klärung bei der Anfrage
Leistungsumfang und Vergütung ausdrücklich vereinbaren
Die DGUV beschreibt den Standardlehrgang mit höchstens zwanzig Teilnehmenden. Zu dessen regulärem Umfang gehören die qualifizierte Lehrkraft, notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Nennen Sie bei der Anfrage die tatsächliche Personenzahl und die benötigte Ausbildung oder Fortbildung. Die gemeinsame Veranstaltung wird anschließend mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Bei einer größeren Zahl zu schulender Beschäftigter fragen Sie nach einer geeigneten Organisation, statt die Höchstzahl für den einzelnen Standardlehrgang zu übergehen.
Beide regulären Lehrgänge enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Für die gesamte Durchführung kommen Pausen hinzu. Planen Sie mit dem vollständigen Ablauf, den die Schule mitteilt, damit die Beschäftigten alle theoretischen und praktischen Anteile persönlich besuchen können.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Prüfen Sie den bisherigen Schulungsstand der vorgesehenen Personen, bevor Sie eine neue Gruppe zusammenstellen. Damit lässt sich die geeignete weitere Teilnahme rechtzeitig mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Ein möglicher Mehrbetrag richtet sich nach einer konkreten zusätzlichen Vereinbarung und tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Besprechen Sie den gewünschten eigenen Veranstaltungsort daher mit der Schule. Für reguläre Schulungen in Kindergärten und Schulen nennt die DGUV ausdrücklich besondere Bedingungen ohne entsprechende Mehrkosten.