Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17358 Torgelow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,0 km vom Suchpunkt

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Torgelow · Mecklenburg-Vorpommern
Für einen entsprechenden Lehrgang am Unternehmensstandort gelten die nationalen Ausbildungsanforderungen ebenso wie in eigenen Schulungsräumen. Torgelower Betriebe erläutern daneben ihren Beschäftigten mindestens jährlich die vorhandenen Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen. Der örtliche Bezug wird durch die tatsächliche betriebliche Organisation hergestellt.

Eine Torgelower Firma möchte Beschäftigte an unterschiedlichen Tagen schulen lassen. Geben Sie der Schule den Bedarf der einzelnen Personen an und fragen Sie nach passenden offenen Lehrgängen. Jede Teilnahme sollte mit konkretem Datum und Veranstaltungsort bestätigt werden.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren. Weitere Leistungen und mögliche Zusatzkosten werden vor der Buchung geklärt. Für einen späteren gemeinsamen Gruppentag lässt sich unabhängig davon ein Inhouse-Angebot einholen. Dann benötigt die Schule auch Angaben zum Raum und zum tatsächlichen Betriebsstandort.
Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen unterwiesen werden. Die DGUV benennt damit sowohl die örtlichen Einrichtungen als auch das Verhalten im betrieblichen Zusammenhang. Informationen über vorhandene Ansprechpartner und Meldewege werden auf das tatsächliche Arbeitsumfeld bezogen. Die Unterweisung richtet sich an die Beschäftigten des Unternehmens und wird mit den für ihren Arbeitsplatz geltenden Angaben konkretisiert.
Die Hinweise betreffen regulären Lehrgang und betriebliche Organisation.
Der Unternehmensstandort innerhalb des Ausbildungsrahmens.
Leitfaden, Räume und Unterrichtsmittel bleiben erforderlich.
Einrichtungen und Verhalten im eigenen Betrieb erläutern.
Der DGUV-Grundsatz sieht einheitliche Anforderungen für die regulären Lehrgänge vor, auch bei einer Durchführung in den Räumen eines Unternehmens. Dazu gehören der verbindliche Ausbildungsleitfaden, geeignete Räume und die erforderlichen Unterrichtsmittel. Nach den DGUV-Hinweisen finden die entsprechenden Qualifizierungen vollständig in Präsenz statt. Eine Inhouse-Vereinbarung bezeichnet deshalb den Ort der Durchführung innerhalb dieses Ausbildungsrahmens. Die materiellen und fachlichen Anforderungen entfallen durch die Nutzung betrieblicher Räume nicht.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Unternehmensräume | Der vereinbarte Ort eines entsprechenden Lehrgangs |
| Leitfaden und Unterrichtsmittel | Bestandteile des nationalen Ausbildungsstandards |
| Betriebliche Unterweisung | Die tatsächlichen Einrichtungen und Verhaltensregeln |
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Kursgebühren gelten die Anforderungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Die erforderlichen Angaben zur Abrechnung klären.
Die Unterlagen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle bereitstellen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen zusätzlich hinzu; die Angaben gelten für die entsprechende reguläre Qualifizierung.
Die ermächtigte Schule rechnet unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine direkte Erstattung der Gebühren an Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen; die eigene BG oder Unfallkasse nennt die jeweiligen Voraussetzungen.
Der Grundsatz nennt regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft vom Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Bescheinigung beruht damit auf den vorgesehenen Teilnahme- und Lernvoraussetzungen des durchgeführten Lehrgangs.