Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36088 Hünfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

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Hünfeld · Hessen
Wenn Ihr Hünfelder Betrieb eine Auskunft zur Unterrichtssprache benötigt, sprechen Sie die konkrete Möglichkeit vor einer Buchung mit der Ausbildungsstelle ab. Für fremdsprachige betriebliche Lehrgänge nennt die DGUV bestimmte Bedingungen. Die passende Ausbildung oder Fortbildung wird weiterhin nach dem vorhandenen Qualifikationsstand der vorgesehenen Personen ausgewählt.

Eine neue Kursanfrage wird leichter, wenn Ihr Hünfelder Betrieb die vorhandenen Ersthelferbescheinigungen zur Hand hat. Besprechen Sie mit der Schule, welche Qualifizierung ansteht und für welche Personen ein Lehrgang benötigt wird. Für neue Ersthelfer kann ein anderer Ausbildungsanlass bestehen als für bereits geschulte Kollegen.
Organisieren Sie die Vertretung für alle Teilnehmer, bevor eine verbindliche Buchung erfolgt. Das gilt auch für eine Inhouse-Veranstaltung. Ihre räumlichen Bedingungen und die gemeinsame Gruppengröße werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Bei einzelnen Personen lassen sich offene Kurse anfragen. Eine mögliche Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger hängt von dessen Voraussetzungen ab; das Verfahren einer direkten Abrechnung mit der ermächtigten Schule ist rechtzeitig zu klären.
Beschreiben Sie bei der Anfrage auch, welche Personen teilnehmen sollen und welche Ausbildungsbelege vorhanden sind. Die Schule kann damit den geeigneten nächsten Lehrgang mit Ihnen einordnen. Anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Ein Wunsch zur Unterrichtssprache beantwortet diese fachliche Auswahlfrage nicht. Vereinbaren Sie die passende Ausbildung oder Fortbildung und klären Sie anschließend den konkreten Ablauf, damit die Beschäftigten die ganze Zeit für die persönliche Teilnahme einplanen können.
Sprachfrage und Qualifizierungsbedarf werden gemeinsam besprochen.
Die konkret mögliche Durchführung bei der Schule erfragen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung für die Personen klären.
Die deutsch auszustellende Bescheinigung berücksichtigen.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Vorhandener Ausbildungsstand | Den geeigneten nächsten Lehrgang bestimmen |
| Benötigte Sprachinformation | Die konkrete Durchführung erfragen |
| Vollständige Veranstaltungszeiten | Die persönliche Teilnahme vorbereiten |
Die DGUV beschreibt fremdsprachige betriebliche Lehrgänge unter bestimmten Vorgaben: Der Unterricht folgt weiterhin dem freigegebenen Leitfaden und wird nicht in mehreren Sprachen zugleich gehalten. Die Teilnahmebescheinigung ist in deutscher Sprache auszustellen. Fragen Sie die Ausbildungsstelle nach der konkret möglichen Durchführung, wenn dieser Punkt für Ihre Gruppe wichtig ist.
Die regulären betrieblichen Lehrgänge werden in Präsenz besucht. Planen Sie die vorgesehenen Beschäftigten für alle Unterrichts- und Übungsanteile ein. Laufende Aufgaben werden währenddessen entsprechend übernommen. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung wird mit der Schule abgestimmt; geeignete öffentliche Teilnahmen können ebenfalls nach dem konkreten Bedarf besprochen werden.
Die DGUV weist darauf hin, dass bei fremdsprachigen Lehrgängen gegebenenfalls zusätzliche Kosten anfallen können, die der Unfallversicherungsträger nicht übernimmt. Fragen Sie dazu nach dem konkreten Angebot und vereinbaren Sie die Vergütung ausdrücklich. Die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr folgt weiterhin den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse; die ermächtigte Schule kann berechtigte Teilnahmen im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen.
Trägerbedingungen und Abrechnungsverfahren für die Teilnahmen klären.
Die Kosten der gewünschten Sprachdurchführung vor der Zusage besprechen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen werden im Ablauf zusätzlich berücksichtigt. Lassen Sie sich die vollständigen Zeiten nennen, damit der Betrieb den Beschäftigten die Teilnahme am ganzen Unterricht und den Übungen ermöglichen kann.
Die Ausbildung vermittelt grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Die Fortbildung greift den vorhandenen Stand auf, um Kompetenzen zu sichern und Situationen weiter zu trainieren. Deshalb wird die passende Lehrgangsart anhand der bisherigen Qualifikation ausgewählt.
Nein. Die DGUV verlangt für reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildungen und Fortbildungen Präsenzunterricht. Die Teilnehmenden müssen konkrete Handlungen praktisch üben können. Ein Onlinekurs ist für diese Qualifizierung daher kein Ersatz für den persönlichen Besuch.