Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07774 Dornburg-Camburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,2 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

Unternehmen in Dornburg-Camburg können ihre Ersthelfer gemeinsam schulen lassen. Zur betrieblichen Erste Hilfe gehören daneben verfügbare Hilfsmittel und eine geschützte Aufzeichnung tatsächlicher Hilfeleistungen. Diese Aufgaben werden durch einen Inhouse-Lehrgang unterstützt, sind mit dessen Teilnahmebescheinigung aber nicht bereits erledigt.
Ist ein gemeinsamer Unterrichtstag für alle vorgesehenen Beschäftigten möglich? Klären Sie diese Frage im Unternehmen, bevor Sie einen Inhouse-Auftrag für Dornburg-Camburg vereinbaren. Die laufende Arbeit muss währenddessen von anderen Personen übernommen werden können.
Nennen Sie die Teilnehmerzahl, die räumlichen Möglichkeiten und die bisherigen Ersthelferbescheinigungen. So lassen sich Ausbildung und Fortbildung sowie die Durchführung mit dem Anbieter besprechen. Eine Veranstaltung im Betrieb wird ausdrücklich vereinbart. Einzelne offene Lehrgänge können eine weitere Lösung für die Anmeldung sein. Erfragen Sie, welche Vorbereitung die Schule erwartet und was die Teilnehmer mitbringen sollen. Geben Sie diese Informationen gesammelt weiter und benennen Sie eine Kontaktperson für Rückfragen.
| Gegenstand | Organisatorische Frage |
|---|---|
| Hilfeaufzeichnung | Wie wird jeder Vorgang geschützt erfasst? |
| Materialbestand | Wer kontrolliert und ergänzt die Inhalte? |
| Belegschaft | Wie werden die örtlichen Informationen vermittelt? |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme regulärer Gebühren folgt den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Notwendige Angaben für die Teilnehmenden klären.
Weitere Kostenpositionen im Unternehmen berücksichtigen.
Art und Menge des Materials richten sich unter anderem nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlichen Verhältnissen. Inhalte werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf ergänzt. Berücksichtigen Sie dabei den tatsächlichen Verbrauch und die Verhältnisse an Ihren Arbeitsorten. Legen Sie eine nachvollziehbare betriebliche Zuständigkeit fest. Die Unterrichtsmittel eines Lehrgangs haben dagegen einen anderen Zweck. Sie dienen der Ausbildung und ersetzen nicht automatisch die Materialversorgung an den tatsächlichen Arbeitsorten Ihres Unternehmens.
Ein Lerngegenstand ist nicht automatisch betriebliche Ausstattung.
Praktische Fähigkeiten mit geeigneten Mitteln üben.
Erste-Hilfe-Material nach den Verhältnissen vorhalten.
Tatsächliche Hilfe geschützt dokumentieren.
Die DGUV verlangt die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung, nicht nur eines schweren Ereignisses. Im Betrieb sollte deshalb klar sein, welches geschützte Verfahren dafür verwendet wird. Papier und elektronische Lösungen sind möglich. Eine allgemeine Pflicht zu einem einzigen bestimmten Formular ergibt sich daraus nicht. Überlegen Sie für Ihr Unternehmen in Dornburg-Camburg, wie die Angaben zuverlässig erfasst werden und wie der Zugriff Unbefugter verhindert wird. Die Aufzeichnung betrifft das tatsächliche Hilfeereignis.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen informiert. Diese örtliche Unterweisung hat andere Adressaten als die individuelle Fortbildung der Ersthelfer.
Die Aufzeichnungen tatsächlicher Erste-Hilfe-Leistungen werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Vorgabe betrifft Hilfeereignisse. Sie ist von der Bescheinigung einer absolvierten Schulung zu unterscheiden.
In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen erfüllt einen anderen Auftrag. Sie ersetzt die persönliche Qualifizierung der eingesetzten Ersthelfer nicht von selbst.
Die DGUV unterscheidet berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren von weiteren betrieblichen Aufwendungen. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben beim Unternehmen. Eine mögliche Gebührenübernahme macht den Schulungstag deshalb nicht frei von jeder betrieblichen Kostenposition.
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