Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34311 Naumburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,3 km vom Suchpunkt

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Naumburg · Hessen
Naumburger Unternehmen in Hessen können ihre vorgesehenen Ersthelfer gemeinsam qualifizieren lassen. Der reguläre Lehrgang hat einen beschriebenen Leistungsumfang. Die Bestellung als betrieblicher Ersthelfer ist dagegen eine eigene Aufgabenübertragung. Beide Gegenstände können bei einem vereinbarten Inhouse-Auftrag miteinander verbunden werden, ohne dass die Bescheinigung jede organisatorische Entscheidung ersetzt.

Ein Inhouse-Termin hilft nur dann bei der Planung, wenn die vorgesehenen Beschäftigten ihn vollständig besuchen können. Klären Sie im Naumburger Unternehmen die Vertretung ihrer Aufgaben und stimmen Sie die Verfügbarkeit mit den betroffenen Arbeitsbereichen ab.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle die Teilnehmerzahl und legen Sie die bisherigen Ersthelferbescheinigungen vor. Ausbildung oder Fortbildung können damit passend besprochen werden. Für eine eigene Veranstaltung schildern Sie auch die räumlichen Möglichkeiten; die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart.
Fragen Sie, welche Vorbereitung nötig ist und was die Teilnehmer mitbringen sollen. Eine Kontaktperson kann diese Angaben gesammelt weiterleiten. Einzelne offene Lehrgänge können für Beschäftigte infrage kommen, die nicht am gemeinsamen Unterricht teilnehmen können.
| Gegenstand | Aussage |
|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Vereinbarter Unterrichtsrahmen |
| Teilnahmebescheinigung | Absolvierte Qualifizierung |
| Schriftliche Bestellung | Übernommener betrieblicher Auftrag |
Qualifizierung und betriebliche Aufgabenübernahme ergänzen einander.
Vereinbarten regulären Leistungsumfang betrachten.
Absolvierte Ausbildung nachweisen.
Die übernommene betriebliche Aufgabe festhalten.
Nach DGUV-Hinweisen ist für die Bestellung als Ersthelfer keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie kann den Beteiligten verdeutlichen, welche Aufgabe übernommen wurde. Die Teilnahmebescheinigung bezieht sich auf die absolvierte Qualifizierung und beantwortet damit eine andere Frage. Für Ihr Unternehmen in Naumburg ist diese Unterscheidung nach dem Lehrgang weiterhin relevant. Ein vorhandenes Kursdokument steht nicht automatisch für jede Entscheidung über den Einsatz der Person in der betrieblichen Organisation.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über ihr Verfahren und die notwendigen Angaben.
Die konkrete Berechtigung für die vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Weiteren ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.

Körperliche und geistige Eignung sowie Motivation gehören nach DGUV-Hinweisen zur Auswahl geeigneter Ersthelfer. Eine bestimmte Position oder Berufsbezeichnung allein bestimmt die persönliche Eignung für die Aufgabe nicht automatisch.
Zu den Standardleistungen zählt die DGUV unter anderem erforderliche Demonstrations- und Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung. Vorbereitung und Aufbereitung eingesetzter Mittel gehören ebenfalls zum Rahmen. Wenn ein Naumburger Betrieb darüber hinaus einen besonderen Umfang wünscht, sollte dieser ausdrücklich beschrieben werden. Ein zusätzlicher Auftrag lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung Inhouse ableiten. Die reguläre Ausbildung bildet die Grundlage, während weitere gewünschte Leistungen mit ihrem tatsächlichen Gegenstand erkennbar vereinbart werden.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Ausbildungsrahmen für die Gruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme nach dem zuständigen Trägerverfahren geklärt wird. Berücksichtigen Sie die weiteren Kostenpositionen daher in Ihrer Planung.