Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99830 Treffurt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,8 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

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18,1 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

Die geeignete betriebliche Schulung vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Für Beschäftigte aus Treffurt gehören dazu unterschiedliche Lernaufgaben. Der DGUV-Rahmen unterscheidet Vorführungen und eigene Teilnehmerübungen. Der vorgesehene Umgang mit Verbandmaterial ist ein Teil der Qualifizierung; eine Inhaltsübersicht allein vermittelt diese Fähigkeiten noch nicht und bestätigt kein bestimmtes Veranstaltungsprogramm eines Anbieters.
Eine gemeinsame Gruppe kann nur vollständig teilnehmen, wenn die laufenden Aufgaben im Treffurter Betrieb anderweitig übernommen werden. Klären Sie die Vertretung frühzeitig. Nennen Sie der Ausbildungsstelle die vorgesehenen Personen und deren bisherige Ersthelferbescheinigungen, damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprochen werden können.
Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge besuchen. Erfragen Sie vor der Anmeldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren. Halten Sie die geforderten betrieblichen Angaben vollständig bereit und informieren Sie die Teilnehmer über Ablauf, Zeitrahmen und benötigte Unterlagen.
Der DGUV-Ausbildungsrahmen nennt den Inhalt des Verbandkastens und Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln. Auch in der Fortbildung sind diese Themen Teil des obligatorischen Rahmens. Sie werden im geeigneten Lehrgang vermittelt und praktisch bearbeitet. Beschäftigte können die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung versuchen und Fragen aus ihrem Verständnis stellen. Die allgemeine Übersicht beschreibt diesen Lernauftrag, ersetzt aber weder den tatsächlichen Unterricht noch die eigene Mitarbeit an den vorgesehenen Inhalten.
Die praktischen Inhalte des DGUV-Rahmens sind als Ausbilderdemonstrationen oder Teilnehmerübungen gekennzeichnet. Eine Vorführung zeigt einen Ablauf; die eigene angeleitete Bearbeitung ergänzt das Lernen auf andere Weise. Beschäftigte sollten die jeweils vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten können. Die konkrete Gestaltung folgt dem passenden vereinbarten Lehrgang. Gemeinsames Zuhören oder Lesen einer Themenübersicht bildet die reguläre praktische Qualifizierung deshalb nicht schon vollständig ab, auch wenn die Inhalte verständlich erscheinen.
Die DGUV beschreibt die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme. Der Schulungsnachweis und die Funktion im Betrieb sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft benötigt daneben Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und zuständigen Personen.
Unterschiedliche Zugänge ergänzen sich im Unterricht.
Den vorgesehenen Umgang kennenlernen.
Gezeigte Abläufe nachvollziehen.
Selbst unter Anleitung praktisch arbeiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit der Ausbildungsstelle die erforderlichen Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägerbedingungen berücksichtigen.
Zusätzliche Vereinbarungen getrennt lesen.
Aufgabe
Grundlagen verstehen
Aufgabe
Vorgeführte Abläufe kennenlernen
Aufgabe
Praktisch unter Anleitung arbeiten
Der reguläre Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten, jeweils mit 45 Minuten Dauer. Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Unternehmen reduziert den Umfang nicht; Beschäftigte brauchen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den vorgesehenen Aufgaben.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche Voraussetzungen werden berücksichtigt. Der persönliche Bedarf bestimmt die passende Qualifizierung; ein gleicher Zeitumfang allein entscheidet nicht darüber, welcher Lehrgang für die betreffende Person geeignet ist.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Beziehen Sie sie zusätzlich zum tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und zu den Bedingungen Ihres Trägers in die finanzielle Planung ein.