Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 21354 Bleckede sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

Die DGUV bezieht die erforderliche Ersthelferzahl auf anwesende Versicherte und unterscheidet bei größeren Gruppen nach Betriebsart. Für Bleckeder Betriebe ist außerdem die Aufzeichnung tatsächlich geleisteter Hilfe wichtig: Ereignisangaben und Angaben zur Hilfeleistung beschreiben unterschiedliche Teile des dokumentierten Geschehens.
Einzelne Beschäftigte eines Bleckeder Betriebs brauchen unterschiedliche Lehrgänge. Geben Sie bei der Anfrage vorhandene Nachweise und den Schulungsbedarf an, damit die Schule Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen kann. Lassen Sie die jeweiligen Plätze und Unterrichtsorte bestätigen.
Die Informationen gehen anschließend an die Teilnehmenden und die interne Organisation. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt den Ablauf der betrieblichen Anmeldung und die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen werden vor der Buchung vereinbart. Für eine spätere gemeinsame Gruppe lässt sich ein gesondertes Inhouse-Angebot mit Raum und Betriebsstandort einholen.
Die Angaben betreffen zwei Aufgaben der betrieblichen Organisation.
Die Bezugsgröße der nationalen Mindestzahlen.
Bei mehr als zwanzig Personen die zutreffende Gruppe beachten.
Ereignis und tatsächliche Hilfeleistung beschreiben.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig nennt die DGUV für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent der anwesenden Versicherten. Die Betriebsart gehört somit zur Einordnung der größeren Gruppe. Die Zahlen beziehen sich auf Anwesenheit und nicht einfach auf die Zahl aller im Unternehmen geführten Arbeitsverträge; besondere örtliche Verhältnisse werden hier nicht rechnerisch beurteilt.
Die DGUV nennt für die Dokumentation einer Hilfeleistung unter anderem den Namen der betroffenen Person sowie Zeit, Ort und Hergang des Ereignisses, Art und Umfang der Schädigung und Zeugen. Hinzu kommen Zeitpunkt, Art und Weise der geleisteten Hilfe sowie der Name des Helfenden. Die Ereignisangaben beschreiben damit den Anlass, die weiteren Einträge die tatsächlich erbrachte Unterstützung. Gemeint ist eine reale Hilfeleistung, keine Teilnehmerliste eines Erste-Hilfe-Lehrgangs.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Worauf achten?
Mindestens ein Ersthelfer
Worauf achten?
Die betriebsartbezogene Prozentvorgabe
Worauf achten?
Angaben zum Ereignis und zur geleisteten Hilfe
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Gebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die erforderlichen Arbeitgeberangaben feststellen.
Die Angaben mit der ermächtigten Schule dem Lehrgang zuordnen.

Der reguläre Umfang beträgt jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause; die Angaben gelten für die jeweils durchgeführte betriebliche Ausbildung beziehungsweise Fortbildung.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle übernimmt die unmittelbare Abrechnung mit dem zuständigen Träger. Eine direkte Erstattung dieser Lehrgangsgebühren an das Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen; die jeweiligen Bedingungen erläutert die eigene BG oder Unfallkasse.
Der DGUV-Grundsatz sieht einheitliche Anforderungen auch für Lehrgänge am Unternehmensstandort vor. Der andere Unterrichtsort schafft deshalb keinen eigenen verkürzten Qualifizierungsrahmen; maßgeblich bleibt der vorgesehene reguläre Lehrgang mit seinen Ausbildungsanforderungen.