Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77972 Mahlberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Mahlberg · Baden-Württemberg
Mahlberger Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung ihrer Ersthelfer als gemeinsamen Inhouse-Lehrgang vereinbaren. Die übrige Belegschaft braucht daneben Informationen über die betrieblichen Hilfeeinrichtungen. Auch das Gebührenverfahren verlangt eine eigene Vorbereitung. Keine dieser Aufgaben wird allein durch die Bezeichnung Inhouse bereits beantwortet.

Ein Blick auf die Bescheinigungen der Beschäftigten ist sinnvoll, bevor der Betrieb eine Gruppe anmeldet. Schildern Sie der Ausbildungsstelle, wer künftig als Ersthelfer vorgesehen ist. Damit lassen sich Ausbildung und Fortbildung passend besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag in Mahlberg benötigt die Schule Informationen zu Räumen und geplanter Teilnehmerzahl. Fragen Sie nach ihren organisatorischen Anforderungen. Die Durchführung im Unternehmen wird ausdrücklich vereinbart; einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls angefragt werden.
Teilen Sie der Gruppe die bestätigten Kursinformationen mit. Während des Unterrichts sollten die Beschäftigten keine anderen Aufgaben übernehmen müssen. Eine zuständige Kontaktperson kann Rückfragen sammeln und nach der Teilnahme die neuen Bescheinigungen in die betriebliche Übersicht aufnehmen.
Die BG oder Unfallkasse informiert über die Bedingungen einer möglichen Übernahme berechtigter regulärer Gebühren.
Die notwendigen Informationen für vorgesehene Personen zusammenstellen.
Einen weiteren gewünschten Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Maßstab
Tatsächliche betriebliche Verhältnisse
Maßstab
Persönlicher Ausbildungsbedarf
Maßstab
Bedingungen des zuständigen Trägers

Reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge sind Präsenzveranstaltungen. Ein eigener Unternehmensraum kann der vereinbarte Lernort sein; die Beschäftigten üben dort die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst.
Wo befindet sich das Erste-Hilfe-Material, und welches Verhalten gilt bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung? Über solche betrieblichen Verhältnisse werden Betriebsangehörige mindestens jährlich unterwiesen. Die individuelle Schulung ausgewählter Ersthelfer erreicht nicht automatisch die ganze Belegschaft. Für ein Mahlberger Unternehmen lohnt es sich deshalb, die Adressaten ausdrücklich auseinanderzuhalten. Qualifizierte Helfer und informierte Beschäftigte erfüllen unterschiedliche Beiträge zur betrieblichen Organisation. Die Unterweisung bezieht sich auf die wirklichen örtlichen Einrichtungen.
Für eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren sind die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse maßgeblich. Welche Angaben werden für die vorgesehenen Teilnehmenden benötigt? Klären Sie das nach dem jeweiligen Verfahren. Die Ermächtigung der Ausbildungsstelle und die Berechtigung einer bestimmten Person sind unterschiedliche Gegenstände. Auch ein vereinbarter Schulungsort im Unternehmen bewirkt nicht allein die Übernahme sämtlicher Kosten. Gewünschte weitere Leistungen werden daher mit ihrem tatsächlichen Umfang ausdrücklich betrachtet.
Die Vorbereitung kann nach ihrem jeweiligen Gegenstand erfolgen.
Passende persönliche Qualifizierung.
Information über örtliche Hilfeeinrichtungen.
Angaben für die berechtigten Teilnehmenden.

Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen ist ein anderer Auftrag. Aus deren Rhythmus folgt kein allgemeiner jährlicher Fortbildungslehrgang.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Ausbildungsumfang nicht.
Neben berechtigten regulären Lehrgangsgebühren gibt es weitere betriebliche Aufwendungen. Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung trägt das Unternehmen. Diese Positionen sollten deshalb auch dann betrachtet werden, wenn der Träger die Lehrgangsgebühren übernehmen kann.