Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 42929 Wermelskirchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,2 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

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9,6 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

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Wermelskirchen · Nordrhein-Westfalen
Eine Inhouse-Schulung in Wermelskirchen braucht mehr als einen freien Besprechungstermin. Stimmen Sie die benötigte Ausbildung oder Fortbildung, die Teilnehmergruppe und die Übungsbedingungen mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Bereiten Sie Raum und Beschäftigte auf den vereinbarten Unterricht vor und klären Sie den Abrechnungsweg.

Prüfen Sie in Ihrem Wermelskirchener Betrieb die vorhandenen Bescheinigungen. Wer soll neu ausgebildet werden und bei wem steht eine Fortbildung an? Stimmen Sie die Auswahl mit den Verantwortlichen ab und suchen Sie Tage, an denen die Beschäftigten vollständig teilnehmen können.
Für eine Inhouse-Anfrage nennt Ihr Betrieb Teilnehmerzahl und verfügbare Räume. Die Schule bestätigt die Bedingungen praktischer Übungen und die Durchführung. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Die Gebührenregelung klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Ob direkt abgerechnet werden kann und welche Angaben dafür nötig sind, richtet sich nach den Voraussetzungen und dem Verfahren von Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die erforderlichen Angaben und möglichen vorherigen Schritte. Bei berechtigten Teilnahmen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt abrechnen.
Zuständigkeit und Berechtigung der Personen prüfen.
Übernommene Gebühren und verbleibende Kosten feststellen.
Abstimmung
Qualifikation und Kursart mit Ausbildungsstelle klären
Abstimmung
Raum für Gruppe und Übungen vereinbaren
Abstimmung
Teilnahmehinweise und Arbeitsvertretung vorbereiten
Die Beschäftigten benötigen den bestätigten Beginn, das Ende und den Zugang zum Unterrichtsraum. Geben Sie außerdem die Vorbereitungshinweise der Ausbildungsstelle weiter, damit verlangte Unterlagen bereitliegen und praktische Mitarbeit eingeplant wird. Klären Sie intern, dass anfallende Arbeitsaufträge während der Schulung übernommen werden. Ein Kurs im eigenen Gebäude sollte für die Teilnehmenden ebenso verbindliche Lernzeit sein wie ein auswärtiger Lehrgang.
Die Organisation folgt der benötigten Qualifizierung.
Anerkannte Nachweise der vorgesehenen Personen prüfen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung vereinbaren.
Personenzahl und Durchführbarkeit bestätigen lassen.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle nicht nur, wie viele Sitzplätze vorhanden sind. Beschreiben Sie auch, welche Flächen für praktische Aufgaben genutzt werden können, und fragen Sie nach den Anforderungen des Lehrgangs. Die Schule kann mit Ihnen klären, ob der vorgesehene Raum für die Gruppe geeignet ist. Bereiten Sie den vereinbarten Bereich rechtzeitig vor, damit vor Unterrichtsbeginn keine ungeklärte Raumfrage bleibt.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Stellen Sie sicher, dass Zuständigkeiten und betriebliche Notfallabläufe bekannt sind. Die Bescheinigung über den Kurs belegt die Qualifizierung; die praktische Organisation der Hilfe bleibt eine innerbetriebliche Aufgabe.

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Planen Sie die Freistellung nach den gesamten bestätigten Zeiten und nicht allein nach der reinen Unterrichtssumme.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Prüfen Sie den vorhandenen Ausbildungsstand und planen Sie den nächsten passenden Lehrgang. Ausbildung und Fortbildung werden nach Bedarf ausgewählt, obwohl ihr regulärer Umfang gleich ist.
Eine solche Zusage folgt nicht aus dem Veranstaltungsformat. Maßgeblich sind die Voraussetzungen Ihres Unfallversicherungsträgers und der konkrete Leistungsumfang. Weitere Angebotspositionen können außerhalb einer Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren liegen und müssen vorab geklärt werden.
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