Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06925 Annaburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,4 km vom Suchpunkt

30,3 km vom Suchpunkt

32,5 km vom Suchpunkt

35,4 km vom Suchpunkt

39,9 km vom Suchpunkt

39,9 km vom Suchpunkt

Für die Ersthelferaufgabe im Annaburger Betrieb zählen anerkannte vorhandene Qualifikationen. Eine erstmalige Benennung allein verlangt keine neue Grundausbildung. Ausbildung oder Fortbildung werden anhand des Ausgangsstands eingeordnet. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; besondere weitere Leistungswünsche werden ausdrücklich mit der Schule besprochen.
Eine Person sagt im Annaburger Betrieb ihre Kursteilnahme ab. Geben Sie die Änderung an die Ausbildungsstelle weiter und klären Sie die Bedingungen der bestehenden Anmeldung. Halten Sie zugleich fest, ob und wann die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung weiterhin benötigt wird.
Bei einem Inhouse-Kurs verändert sich die tatsächliche Gruppe; auch das sollte der Schule bekannt sein. Ein Ersatz für die ausgefallene Person wird nicht stillschweigend eingesetzt. Stimmen Sie Änderungen ausdrücklich ab und aktualisieren Sie danach die Einladung. Damit bleiben die tatsächlich bestätigten Teilnehmenden und ein noch offener individueller Bedarf in der Planung nachvollziehbar.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Annaburger Unternehmen das erforderliche Verfahren und die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
BG oder Unfallkasse des Betriebs bestimmen.
Zusätzliche Leistungen vor dem Auftrag vereinbaren.
Zum Standardlehrgang zählen nach den DGUV-Hinweisen notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Wenn ein Unternehmen mehr benötigt, beschreibt es den zusätzlichen Wunsch gesondert. So kann die Ausbildungsstelle den tatsächlich angebotenen Umfang erläutern. Eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren ist dabei keine pauschale Finanzierung jedes weiteren Aufwands. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Firma sollte daher die reguläre Leistung und zusätzliche Vereinbarungen vor dem Auftrag unterscheiden können.
Diese Informationen helfen beim passenden Angebot.
Anerkannte vorhandene Nachweise mitteilen.
Weiteren Lehrgang einordnen.
Zusätzlichen Umfang konkret benennen.
Einordnung
Fachlicher Bedarf
Einordnung
Regulärer Umfang
Einordnung
Weitere Vereinbarung
Eine neue betriebliche Zuständigkeit sagt noch nicht, was jemand bereits anerkannt gelernt hat. Sehen Sie deshalb die vorhandenen Bescheinigungen an und nennen Sie der Schule offene Fragen. Die passende Kursart wird auf dieser Grundlage eingeordnet. Bei Zweifelsfällen ist nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung statt einer Fortbildung möglich. Dass beide regulär gleich lang sind, macht den fachlichen Ausgangsstand nicht überflüssig. Ein gemeinsames Datum ersetzt diese Entscheidung nicht.
Auch bei einer Gruppe im Betrieb gehört eigene praktische Beteiligung unter Anleitung zum regulären Lehrgang. Ein rein digitales Informationsangebot ersetzt diese Qualifizierung nicht.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, also jeweils 405 Minuten Unterricht. Pausen ergänzen diesen Umfang. Eine vereinbarte Inhouse-Durchführung verkürzt den regulären Lehrgang nicht.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Diese Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung. Sie begründet keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Zum allgemeinen Rahmen gehören unter anderem Eigenschutz, Notruf, Verbandmaterial und Betreuung betroffener Personen. Das beschreibt Lernziele, keine Zusage einer bestimmten Schule für jede zusätzliche Spezialleistung. Weitergehende Anliegen werden gesondert angefragt.