Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32457 Porta Westfalica sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,9 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitsorte in Porta Westfalica geschult werden sollen, braucht es eine gemeinsame Abstimmung. Bestimmen Sie die erforderliche Ausbildung oder Fortbildung, vereinbaren Sie einen passenden Lehrgang und klären Sie die Abwesenheiten. Inhouse-Unterricht ist möglich, wenn Gruppe und Durchführungsbedingungen dafür passen.
Wenn Ihr Betrieb in Porta Westfalica mehrere Arbeitsorte hat, hilft eine gemeinsame Übersicht über den Schulungsbedarf. Halten Sie fest, welche Beschäftigten eine Ausbildung benötigen und bei wem eine Fortbildung ansteht. Stimmen Sie die Gruppe und mögliche Tage mit den jeweiligen Verantwortlichen ab.
Für einen Inhouse-Kurs beschreiben Sie dem Anbieter die verfügbaren Räume und nennen die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen der praktischen Übungen und die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Die Gebührenübernahme klären Sie vorab mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Direkte Abrechnung setzt deren Voraussetzungen und die erforderlichen Angaben für das vorgesehene Verfahren voraus.
Bei einem Betrieb mit mehreren Standorten sollten die jeweiligen Verantwortlichen wissen, welche Beschäftigten für den Lehrgang vorgesehen sind. Stimmen Sie den Schulungsort gemeinsam ab und geben Sie eine eindeutige Veranstaltungsadresse weiter. Für Personen aus Hausberge, Barkhausen oder Kleinenbremen kann derselbe Kurs unterschiedliche Anfahrtswege bedeuten. Klären Sie diese Organisation vor der Einladung, ohne aus dem Wohnort auf die benötigte Kursart zu schließen.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Der Lehrgang liefert die fachliche Qualifizierung; interne Zuständigkeiten und Notfallabläufe müssen im Unternehmen bekannt sein. Berücksichtigen Sie bei späteren Veränderungen auch, wer diese organisatorischen Aufgaben weiterführt.
| Empfänger | Benötigte Grundlage |
|---|---|
| Ausbildungsstelle | Kursbedarf und Durchführungsbedingungen |
| Arbeitsbereiche | Vorgesehene Personen und Abwesenheitszeit |
| Teilnehmende | Bestätigter Unterrichtsort und Vorbereitungshinweise |
Die Voraussetzungen für eine Übernahme legt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fest. Berechtigte reguläre Gebühren können über eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abgerechnet werden. Zusätzliche Positionen einer Inhouse-Vereinbarung sind damit nicht automatisch umfasst.
Zuständigen Träger und benötigte Angaben klären.
Übernommene Gebühren und weitere Kosten prüfen.
Eine gemeinsame Schulung zieht mehrere Personen zur gleichen Zeit aus ihren Arbeitsbereichen ab. Prüfen Sie deshalb vor der Buchung, ob die vorgesehene Gruppe vollständig teilnehmen kann und wie laufende Aufgaben übernommen werden. Der Inhouse-Lehrgang findet zwar am Standort statt, ist aber Unterrichtszeit. Planen Sie Beschäftigte nicht zugleich für regelmäßig anfallende Arbeiten ein, die ihre Mitarbeit bei Übungen unterbrechen würden.
Die Ausbildungsstelle braucht einen konkreten Rahmen.
Kursart und Personenzahl mitteilen.
Übungsbedingungen mit der Schule abstimmen.
Zugang und gesamte Veranstaltungszeit bestätigen.

Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Für die Freistellung zählt der vollständige vereinbarte Zeitraum; neun Einheiten sind keine neun Zeitstunden.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Prüfen Sie bei der Anmeldung die vorhandene Qualifikation. Ein gemeinsamer Termin muss zur benötigten Kursart der vorgesehenen Personen passen.
Prüfen Sie für die betroffenen Personen einen weiteren geeigneten Lehrgang. Eine gemeinsame Veranstaltung muss nicht sämtliche Bedarfe auf einmal abdecken. Wichtig bleiben die richtige Kursart und eine vollständige Teilnahme am jeweils gewählten Termin.
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