Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91183 Abenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,1 km vom Suchpunkt

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Abenberg · Bayern
Wie viele Ersthelfer verfügbar sein müssen und welche Schulung die vorgesehenen Personen benötigen, sind unterschiedliche Fragen. Ein Abenberger Unternehmen prüft dafür den einschlägigen Personalrahmen und vorhandene Qualifikationen. Betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden bei speziell ermächtigten Stellen gesucht. Eine gewünschte Gruppengröße allein legt weder den Bedarf noch einen geeigneten Lehrgang fest.

Ein Abenberger Betrieb möchte einen Inhouse-Kurs mit einer internen Besprechung verbinden. Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welcher Zeitraum vollständig für Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Betriebliche Tagesordnungspunkte müssen außerhalb dieses Unterrichts liegen.
Informieren Sie die Beschäftigten entsprechend und reservieren Sie den Raum für den bestätigten Kursablauf. Auch eine vermeintlich kurze Arbeitsunterbrechung kann die Teilnahme beeinträchtigen. Falls sich der gewünschte Rahmen nicht umsetzen lässt, stimmen Sie eine andere organisatorische Lösung mit der Schule ab. Ein gemeinsam genutzter Veranstaltungstag darf nicht zu einer eigenmächtig verkürzten Ersthelfer-Schulung führen.
Eine geeignete Ausbildungsstelle wird nicht allein anhand der allgemeinen Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs bestimmt. Die DGUV verweist für betriebliche Lehrgänge auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Diese Grundlage sagt noch keine freie Veranstaltung zu. Die passende Schulung wird für die vorgesehenen Personen konkret angefragt. Beschreiben Sie deren Voraussetzungen, damit Ausbildungsrahmen und persönlicher Bedarf bei der tatsächlichen Vereinbarung zusammenpassen können.
Bedarf und geeigneter Rahmen gehören zusammen.
Die einschlägigen Mindestzahlen prüfen.
Geeignete vorhandene Qualifikationen einordnen.
Die betriebliche Ermächtigung berücksichtigen.
Die DGUV nennt für gewöhnliche Betriebe mit zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Bei mehr als zwanzig werden Verwaltung und Handel mit fünf Prozent, sonstige Betriebe mit zehn Prozent eingeordnet. Für besondere Einrichtungen bestehen eigene Regeln. Ermitteln Sie den zutreffenden Rahmen und berücksichtigen Sie geeignete vorhandene Schulungen. Damit wird die Qualifizierung aus dem tatsächlichen Bedarf vorbereitet, statt lediglich die Zahl verfügbarer Kursplätze zum Maßstab zu machen.
Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Der Schulungsnachweis und diese Funktion erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Zuständige Personen und örtliche Einrichtungen werden der Belegschaft zusätzlich bekannt gemacht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Erfragen Sie mit der Ausbildungsstelle die erforderlichen Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die Bedingungen des eigenen Trägers prüfen.
Zusätzlich Vereinbartes getrennt beurteilen.
| Grundlage | Entscheidung |
|---|---|
| Mindestzahl und Anwesenheit | Erforderliche Verfügbarkeit |
| Persönliche Voraussetzungen | Passender Lehrgang |
| Ermächtigte Stelle | Geeigneter betrieblicher Rahmen |

Der reguläre Rahmen beträgt neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Pausen sind zusätzlich zu berücksichtigen. Auch am Betriebsstandort wird dieser Umfang nicht verkürzt; die Beschäftigten brauchen die vereinbarte Veranstaltung mit eigener angeleiteter praktischer Mitarbeit.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtliche Information richtet sich an alle und ergänzt die Qualifizierung einzelner Personen als Ersthelfer.
Die Trägerbedingungen betreffen die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Weitere Leistungen werden am Angebot geprüft. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber; diese eigenen Aufwendungen werden deshalb zusätzlich in dessen finanzielle Planung aufgenommen.