Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59494 Soest sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,2 km vom Suchpunkt

1,6 km vom Suchpunkt

3,4 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

Ein Kursauftrag für Soester Beschäftigte beginnt mit dem Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Sehen Sie dafür die vorhandenen Bescheinigungen an. Passende Lehrgänge können als Einzelteilnahme oder eigene Inhouse-Gruppe geplant werden; vollständige Lernzeit und geeignete Bedingungen für praktische Übungen gehören jeweils dazu.
Eine Übersicht über vorhandene Bescheinigungen hilft Ihrem Soester Betrieb beim Planen. Wer wird neu als Ersthelfer ausgebildet und bei wem ist eine Fortbildung vorgesehen? Stimmen Sie die Auswahl mit den Verantwortlichen ab und suchen Sie gemeinsame Zeitfenster für die vollständige Teilnahme.
Für Inhouse-Unterricht nennt die Anfrage Gruppengröße und verfügbare Räume. Die Schule prüft die Bedingungen für praktische Übungen und bestätigt die Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls einen offenen Lehrgang besuchen. Erfragen Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger die Übernahmebedingungen und das Gebührenverfahren vor dem Kurs. Eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt die erforderlichen Voraussetzungen und Angaben voraus.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine mögliche Direktabrechnung mit der Ausbildungsstelle beschaffen Sie erforderliche Angaben und etwaige Freigaben vorab. Die Bedingungen von Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen den berechtigten regulären Gebührenumfang.
Zuständigkeit und Voraussetzungen feststellen.
Reguläre Gebühren und Ergänzungen unterscheiden.
Bei einer Inhouse-Anfrage erläutern Sie die nutzbaren Räumlichkeiten und die geplante Gruppe. Die Ausbildungsstelle kann damit Bedingungen für Übungen besprechen. Nach der Vereinbarung wird der Bereich entsprechend bereitgestellt. Informieren Sie die Beschäftigten über den vollständigen Ablauf und verteilen Sie ihre sonstigen Aufgaben währenddessen anderweitig, damit der Unterricht nicht durch das laufende Tagesgeschäft ständig unterbrochen wird.
Drei Ebenen gehören zusammen.
Individuellen Bedarf zuordnen.
Gruppe, Raum und Zeit abstimmen.
Trägerverfahren und Umfang prüfen.
Wenn über den regulären Qualifikationskurs hinaus ein Schwerpunkt trainiert werden soll, beschreiben Sie dessen Ziel ausdrücklich. Im Angebot sollten die entsprechenden Leistungen erkennbar bleiben, damit auch ihre Kosten zugeordnet werden können.
Eine neue Person in der betrieblichen Planung kann bereits passende Vorkenntnisse mitbringen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise, bevor Ausbildung oder Fortbildung ausgewählt wird. Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten, sind aber verschiedene Qualifikationsschritte. Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Die Übersicht sollte daher absolvierte Schulungen und nicht nur beabsichtigte Termine dokumentieren.
Grundlage
Vorhandene Belege
Grundlage
Raum und Teilnahmemöglichkeiten
Grundlage
Berechtigung und Trägervorgaben

Eine Einheit entspricht 45 Minuten. Der komplette Kurszeitraum enthält darüber hinaus die Pausen seines Ablaufs. Für die Arbeitsorganisation sind deshalb die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten wichtig, die Sie an Teilnehmende und Vertretungsverantwortliche weitergeben.
Für Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender sind dafür ermächtigte Stellen vorgesehen. Ordnen Sie Angebote diesem Zweck zu. Eine interne Besprechung kann andere Aufgaben haben und erhält durch ein ähnliches Thema nicht automatisch denselben Kursnachweis.
Der gemeinsame Unterrichtsort ist keine Kostenzusage. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers für die berechtigten regulären Teilnahmen. Zusätzliche beauftragte Leistungen können außerhalb dieses Umfangs liegen und brauchen eine gesonderte Betrachtung.