Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76870 Kandel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,9 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

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Kandel · Rheinland-Pfalz
Die Teilnahmebescheinigung im betrieblichen Lehrgang beruht auf regelmäßiger Teilnahme und der Überzeugung der Lehrkraft vom Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Kandeler Betriebe erläutern außerdem in der eigenen Unterweisung, welche Ersthelfer verfügbar sind, wie Hilfe gerufen wird und wo das Erste-Hilfe-Material zu finden ist.

Eine Kandeler Firma möchte die Schulungsanfrage für eine neue Gruppe vorbereiten. Statt sofort einen bestimmten Kurs zu buchen, teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche Beschäftigten erstmals ausgebildet werden und welche bereits einen Nachweis haben. Daraus ergibt sich der passende Lehrgangsbedarf.
Offene Plätze und ein Inhouse-Termin können anschließend konkret angefragt werden. Bei Unterricht im Betrieb prüft die Schule die Raumangaben mit Ihnen. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt auch den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und die notwendigen Arbeitgeberunterlagen. Weitere Leistungen und Kosten werden vor dem Auftrag vereinbart.
Die mindestens jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung richtet sich an alle Betriebsangehörigen. Nach den DGUV-Hinweisen gehören dazu unter anderem die Fragen, wer als Ersthelfer zur Verfügung steht, wie und wo ein Notruf abgesetzt werden kann und wo Erste-Hilfe-Material vorhanden ist. Beziehen Sie die Antworten auf die tatsächliche Arbeitsumgebung der Beschäftigten. Eine Information zum Material erhält dadurch einen konkreten Ort; eine benannte Ansprechperson wird der vorhandenen Ersthelferorganisation zugeordnet.
Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert die Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Angaben für die Abrechnung klären.
Die Unterlagen mit der Schule der tatsächlichen Teilnahme zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz verbindet die Bescheinigung mit regelmäßiger Teilnahme und der Überzeugung der Lehrkraft, dass die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Der Nachweis enthält außerdem Angaben zur Person und zum durchgeführten Lehrgang: Name, Vorname und Geburtsdatum sowie Art, Umfang und Zeitraum der Schulung. Die Voraussetzungen beschreiben den Erwerb der Qualifizierung; die Einträge ordnen diese der betreffenden Person und dem tatsächlich durchgeführten Unterricht zu.
Die Angaben betreffen Qualifizierung und die Einrichtungen im Unternehmen.
Die Teilnahmevoraussetzungen und Lehrgangsangaben unterscheiden.
Die tatsächlichen betrieblichen Angaben erläutern.
Den vorhandenen Aufbewahrungsort nennen.
Worauf achten?
Qualifizierung der genannten Person im dokumentierten Lehrgang
Worauf achten?
Die örtliche Orientierung aller Betriebsangehörigen
Worauf achten?
Der tatsächliche Aufbewahrungsort im Arbeitsumfeld
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.

Beide Lehrgangsarten sind mit neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Zusätzlich kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu; die Angaben beschreiben den regulären Rahmen der jeweils durchgeführten betrieblichen Qualifizierung.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine direkte Erstattung der Kursgebühren an Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen; die eigenen Voraussetzungen nennt die zuständige BG oder Unfallkasse.
Nach den DGUV-Hinweisen ist das möglich, wenn der Kurs nicht älter als zwei Jahre ist und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfand. Beide Voraussetzungen gehören zusammen zur betrieblichen Einordnung des vorhandenen Lehrgangs.