Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26105 Oldenburg (Oldenburg) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Ein betrieblicher Ersthelferkurs in Oldenburg richtet sich nach der tatsächlichen Qualifikation der vorgesehenen Beschäftigten. Geeignete öffentliche Lehrgänge oder ein vereinbarter Inhouse-Kurs können dafür genutzt werden. Entscheidend sind die passende Kursart, vollständige Teilnahme und das vorher geklärte Verfahren zur Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren.
Eine überregionale Anfrage sollte den gewünschten Ort eindeutig benennen: Oldenburg in Niedersachsen und die vollständige Anschrift der tatsächlichen Betriebsstätte. Verwenden Sie bei einem Inhouse-Wunsch nicht nur eine abgekürzte Firmenadresse. Die Ausbildungsstelle muss wissen, auf welchen Unterrichtsort sich die Anfrage bezieht.
Prüfen Sie die bestätigte Kursinformation anschließend auch intern, besonders wenn der Unternehmenssitz an anderer Stelle liegt. Beschäftigte und Lehrkraft sollten dieselbe Adresse erhalten. Die individuelle Vereinbarung eines Inhouse-Termins bezieht sich auf diesen konkreten Standort; für einen öffentlichen Lehrgang gilt dagegen der von der Schule bestätigte Veranstaltungsort.
Wenn Beschäftigte an einer Schulung teilnehmen, sollten sie in diesem Zeitraum nicht gleichzeitig laufende Arbeitsaufgaben erfüllen müssen. Organisieren Sie Vertretungen und geben Sie die tatsächlichen Kurszeiten intern weiter. Das gilt auch dann, wenn der Unterricht in eigenen Räumen stattfindet.
Ein Betrieb in Osternburg oder Wechloy kann die Freistellung genauso konkret vorbereiten wie ein Standort im Zentrum. Die Nähe zum Arbeitsplatz macht aus dem Kurs keine beiläufige Besprechung. Erklärungen, praktische Aufgaben und deren Besprechung gehören zum vollständigen Lehrgang und brauchen die Aufmerksamkeit der Teilnehmenden.
Für die Abstimmung können Sie schildern, welche Tätigkeiten die Gruppe kennt und welche organisatorischen Fragen entstanden sind. Die Ausbildungsstelle kann geeignete Beispiele fachlich einordnen. Sie brauchen keine medizinische Übungsanweisung zu schreiben; der vollständige Lehrgang wird von der Lehrkraft gestaltet und begleitet.
| Bedarf | Mögliche Organisation | Vorbereitung |
|---|---|---|
| Einzelne passende Teilnahmen | Öffentlicher Lehrgang | Kursart und vollständige Freistellung |
| Gemeinsame betriebliche Gruppe | Vereinbarter Inhouse-Kurs | Teilnehmerkreis und geeignete Räume |
| Erneutes betriebliches Lernen | Passende Fortbildung | Vorhandene Kursdaten und rechtzeitige Planung |
Für neue Ersthelfende und bereits qualifizierte Beschäftigte werden unterschiedliche Lernaufträge geprüft. Halten Sie vorhandene Kursdaten bereit und lassen Sie Ausbildung oder Fortbildung passend zuordnen. Erst auf dieser Grundlage wird die tatsächliche Durchführung für die Personen ausgewählt.
Nach dem Lehrgang bleibt die Übersicht eine betriebliche Aufgabe. Dokumentieren Sie die absolvierte Teilnahme und legen Sie fest, wer die weitere Planung übernimmt. Betriebliche Fortbildung ist in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren vorgesehen. Eine gepflegte Übersicht unterstützt den rechtzeitigen Anschluss, ohne selbst schon einen Kursplatz zu ersetzen.
Der Inhouse-Auftrag verbindet die konkrete Gruppe mit passenden Lernbedingungen.
Vorbildung und benötigten Lehrgang der vorgesehenen Beschäftigten nachvollziehen, statt nur eine Namensliste zu übermitteln.
Räume, Ausstattung und freie Fläche beschreiben und die Eignung für die Gruppe von der Ausbildungsstelle beurteilen lassen.
Alle erhalten dieselben Angaben zu Kursart, Ort, Zeiten und vereinbarten Teilnahmehinweisen.
Über die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren entscheidet die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach ihrem Verfahren. Erfragen Sie die nötigen Schritte für die vorgesehenen Teilnahmen. Mögliche weitere Kosten eines Inhouse-Auftrags werden im konkreten Angebot nachvollzogen und gesondert zugeordnet.
Die tatsächlichen Beschäftigten und den geeigneten Lehrgang für die Gebührenklärung benennen.
Erforderliche Formulare oder Genehmigungen organisieren und zusätzliche vereinbarte Aufwendungen intern freigeben.
Nennen Sie die tatsächlich vorgesehenen Personen und deren Ausbildungsstand. Die mögliche Durchführung wird anhand des konkreten Angebots vereinbart. Eine für sämtliche Anbieter einheitliche Mindestzahl sollten Sie nicht voraussetzen; geeignete öffentliche Teilnahmen können ebenfalls geprüft werden.
Geben Sie die tatsächliche Tätigkeit und den dafür verlangten beruflichen Lehrgang an. Ein privates Familienangebot erfüllt diese Anforderung nicht automatisch. Die geeignete Schulung und das mögliche Gebührenverfahren werden für die konkrete Einrichtung vorab geklärt.
Die Beschäftigten sollten nachvollziehen können, wer als Ersthelfer oder Ersthelferin benannt ist und wie diese Personen intern erreicht werden. Pflegen Sie diese Information passend zur tatsächlichen Zuordnung. Änderungen von Einsatzbereich oder Standort gehören in die laufende betriebliche Übersicht.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.
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