Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19348 Perleberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Für Perleberger Unternehmen und Einrichtungen beginnt die Anfrage mit dem tatsächlich benötigten Unterricht. Eine allgemeine betriebliche Schulung und ein Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen haben unterschiedliche Zielgruppen. Klären Sie den zutreffenden Bedarf vor der Bestellung eines öffentlichen Besuchs oder eines gemeinsamen Inhouse-Termins.
Ein Perleberger Unternehmen möchte eine Kollegin oder einen Kollegen nachträglich zu einer geplanten Schulung anmelden. Fragen Sie die Schule, ob ein weiterer Platz möglich ist und welche Angaben ergänzt werden sollen. Die interne Zusage an die Person sollte sich auf diese Rückmeldung stützen.
Bei einem Inhouse-Kurs kann eine veränderte Gruppengröße auch die Raumplanung betreffen. Ausbildung und Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Bedarf abgestimmt. Für die betriebliche Abrechnung nennt die ermächtigte Ausbildungsstelle die erforderlichen Arbeitgeberangaben. Lassen Sie mögliche weitere Leistungen und Kosten vor einer verbindlichen Ergänzung der Buchung erläutern.

Die allgemeinen Prozentsätze für Verwaltungs-, Handels- und sonstige Betriebe dürfen nicht ungeprüft auf Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen übertragen werden. Für diese Einrichtungen enthält die DGUV eigene Vorgaben. Ordnen Sie Ihre Einrichtung deshalb zunächst dem zutreffenden Rahmen zu, bevor Sie Schulungsplätze für eine bestimmte Zahl von Personen bestellen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigter Teilnahme werden reguläre Kursgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet. Fragen Sie dort nach den Bedingungen Ihrer Einrichtung. Beachten Sie bei einer Inhouse-Anfrage außerdem: Die DGUV-Regelung zu tatsächlichen Mehrkosten bei ausdrücklich gewünschten Abweichungen gilt nicht für Standard-Inhouse-Kurse in Kindergärten und Schulen.
Berechtigung und Anmeldeverfahren klären.
Den zutreffenden regulären Leistungsumfang vereinbaren.
Ein Kurs im eigenen Haus spart nicht die Vorbereitung eines geeigneten Unterrichtsorts. Die Schule muss theoretische Inhalte und praktische Aufgaben mit der vorgesehenen Gruppe durchführen können. Beschreiben Sie den Raum und seine tatsächlichen Bedingungen bei der Anfrage. Dazu gehören nutzbare Fläche, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie die sanitären Einrichtungen. Stimmen Sie außerdem ab, wie die Beschäftigten während der ganzen Veranstaltung ungestört teilnehmen können.
Für diese Einrichtungen beschreibt die DGUV eine eigene Erste-Hilfe-Schulung, die sich mit Notfällen bei Erwachsenen und Kindern beschäftigt. Dazu gehören geeignete Ausstattung und entsprechend qualifizierte Lehrkräfte. Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, für welche Einrichtung der Unterricht benötigt wird. Eine allgemeine Bezeichnung wie Erste Hilfe am Kind kann sonst offenlassen, ob der konkret angebotene Kurs dem verlangten betrieblichen Lehrgang entspricht.
Damit kann die Schule die gewünschte Durchführung einordnen.
Tätigkeitsbereich der vorgesehenen Personen beschreiben.
Vorhandene Schulungsnachweise nennen.
Inhouse-Wunsch mit tatsächlicher Anschrift erläutern.
| Frage | Was geklärt wird |
|---|---|
| Bedarf | Welche Qualifikation benötigt wird |
| Durchführung | Wo und mit welcher Gruppe gelernt wird |
| Organisation | Wer vor Ort als Ersthelfer verfügbar ist |

Ausbildung, Fortbildung und der Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Neun Einheiten sind 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern die Veranstaltung; die gemeinsame Dauer beseitigt die unterschiedlichen Zielgruppen der Lehrgänge nicht.
Reguläre betriebliche Lehrgänge finden in Präsenz statt. Die Teilnehmenden beschäftigen sich dort praktisch mit dem Lernstoff. Ein zugesandtes Merkblatt oder reines Onlinewissen erfüllt diese Durchführung nicht; wählen Sie für den benötigten Nachweis eine entsprechende Veranstaltung.
Die Bescheinigung belegt den Lehrgang. Eine tatsächlich geleistete Erste Hilfe wird dagegen gesondert dokumentiert. Nach DGUV sind diese Angaben fünf Jahre verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln; beide Unterlagen haben somit unterschiedliche Aufgaben.