Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19399 Goldberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
24,0 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

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25,3 km vom Suchpunkt

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32,2 km vom Suchpunkt

Goldberger Unternehmen stimmen passende Lehrgänge nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten ab. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Die Auswahl geeigneter Personen für die Ersthelferaufgabe und deren Qualifizierung sind dabei zusammen zu betrachten. Offene Veranstaltungen oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung können passen. Berechtigte Gebühren richten sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Welche Beschäftigten sollen neu als Ersthelfer vorgesehen werden, und wer besitzt bereits einen Nachweis? Diese Unterscheidung hilft Ihrem Goldberger Unternehmen beim Gespräch mit der Ausbildungsstelle. Lassen Sie sich erklären, wie Ausbildung und Fortbildung für die geplanten Teilnehmer eingeordnet werden.
Alle müssen den Unterricht vollständig besuchen können. Stimmen Sie deshalb auch ab, wie ihre laufenden Aufgaben währenddessen übernommen werden. Für einen eigenen Inhouse-Lehrgang werden Räume und Gruppengröße mit dem Anbieter besprochen und die Durchführung ausdrücklich vereinbart. Offene Kurse können für einzelne Mitarbeiter eine weitere Möglichkeit sein. Sammeln Sie die bestätigten Buchungsangaben und informieren Sie die Beschäftigten über die Vorbereitung. Neue Schulungsnachweise sollten anschließend wieder zentral erfasst werden.

Reguläre betriebliche Lehrgänge sind für praktische Übungen in einer Präsenzveranstaltung vorgesehen.
Nach den DGUV-Hinweisen sind bei der Auswahl die persönlichen Voraussetzungen und die Motivation für die Ersthelferaufgabe relevant. Beziehen Sie die vorgesehenen Beschäftigten daher in die Abstimmung ein. Welche Qualifikation sie schon mitbringen und welche Schulung benötigt wird, wird anhand der tatsächlichen Nachweise geprüft. Ein freier Kursplatz allein ist noch keine Entscheidung darüber, welche Person der Betrieb für diese Aufgabe vorsieht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Erforderliche Unternehmensangaben und Voraussetzungen werden vor einer verbindlichen Kostenannahme abgestimmt.
Vorgesehene Personen dem Verfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Die DGUV zählt übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgangsumfang. Werden zusätzliche Leistungen gewünscht, sind diese gesondert zu vereinbaren. Lesen Sie deshalb bei der Beauftragung, wie die Positionen beschrieben sind, und lassen Sie Unklarheiten erläutern. Der Betrieb sollte wissen, was als Schulung beauftragt wird und was darüber hinausgeht. Eine allgemeine Preisangabe ersetzt diese Kenntnis des konkreten Umfangs nicht.
Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch neue Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorbildung einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Person | Eignung und vorhandene Qualifikation |
| Lehrgang | Benötigte Ausbildung oder Auffrischung |
| Auftrag | Regulärer Umfang und zusätzliche Leistungen |

Beide regulären Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Wahl richtet sich nach dem Qualifikationsbedarf, nicht allein nach der Dauer. Nach den DGUV-Hinweisen kann in Zweifelsfällen anstelle einer Fortbildung auch eine Ausbildung besucht werden.
Nach den DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Reisekosten der Beschäftigten beim Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie diesen betrieblichen Aufwand zusätzlich zu einer möglichen direkten Abrechnung der Kursgebühr.
Eine solche Zusage folgt nicht aus der Unterrichtsform. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere vereinbarte Leistungen und eigene betriebliche Aufwendungen sind von der möglichen Übernahme getrennt zu betrachten.