Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06785 Oranienbaum-Wörlitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,4 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

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15,2 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

Die Qualifikation betrieblicher Ersthelfender und ihre Aufgabe im Unternehmen werden miteinander verbunden. Betriebe in Oranienbaum-Wörlitz wählen passende Personen und organisieren geeignete Lehrgänge. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung ist eine mögliche Durchführung; die internen Zuständigkeiten werden unabhängig davon im Unternehmen festgelegt.
Für einen Inhouse-Kurs benötigt die Ausbildungsstelle mehr als den gemeinsamen Stadtnamen. Beschreiben Sie den vollständigen Betriebsstandort und die vorgesehenen Räume. Mit der Teilnehmerzahl kann der Anbieter die Durchführung konkret prüfen.
Stellen Sie im Unternehmen fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Einzelne öffentliche Kursanmeldungen können infrage kommen, wenn keine gemeinsame Veranstaltung erforderlich ist. Inhouse-Unterricht muss ausdrücklich vereinbart werden.
Eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren ist nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie die nötigen Unterlagen und lassen Sie ergänzende Leistungen mit ihren Kosten im Angebot ausweisen, bevor Sie verbindlich buchen.
| Entscheidung | Inhalt |
|---|---|
| Kursauswahl | Die geeignete Qualifizierung |
| Bestellung | Die betriebliche Funktion |
| Delegation | Übertragene Aufgaben und Befugnisse |
Bei der Übertragung einzelner Erste-Hilfe-Pflichten empfiehlt die DGUV, Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Für die Planung und Umsetzung der betrieblichen Organisation ist der Betriebsarzt ein wichtiger Ansprechpartner; auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Bei konkreten Fragen kann die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers einbezogen werden. Diese Rollen betreffen die Organisation im Unternehmen und ergänzen die dortige Auswahl und Qualifizierung geeigneter Personen.
Aufgabe, Person und Rahmen benennen.
Individuelle Voraussetzungen berücksichtigen.
Die Ersthelferaufgabe ausdrücklich zuordnen.
Übertragene Handlungsmöglichkeiten festhalten.

Für Inhouse-Unterricht in Oranienbaum-Wörlitz braucht die Ausbildungsstelle eine verständliche Beschreibung der vorgesehenen Gruppe. Prüfen Sie vorher den tatsächlichen Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Die gewünschte gemeinsame Durchführung ersetzt diese persönliche Einordnung nicht.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen für berechtigte Standardgebühren. Eigener Aufwand des Arbeitgebers und zusätzliche ausdrückliche Bestellungen werden gesondert betrachtet.
Die verlangten Angaben erfragen.
Die tatsächlich vereinbarten Leistungen prüfen.
Die DGUV ordnet Auswahl und Bestellung geeigneter Ersthelfender dem Unternehmen zu. Eine bestimmte Form ist für die Bestellung nicht vorgeschrieben; die schriftliche Festhaltung wird jedoch empfohlen. So kann die betreffende Funktion ausdrücklich zugeordnet werden. Bei der Person sind die individuellen Voraussetzungen und vorhandenen anerkannten Qualifikationen zu berücksichtigen. Eine neue Benennung allein ist keine allgemeine Pflicht, dieselbe Grundausbildung nochmals zu besuchen.

Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unterstützen. Bei konkreten Fragen kommt auch die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers in Betracht. Die Beratung bezieht sich auf die tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel nach zwei Jahren vorgesehen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Der reguläre Lehrgang findet in Präsenz statt und umfasst praktische Aufgaben der vorgesehenen Ausbildung.
Neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten sind vorgesehen. Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten ergänzen den Unterricht. Auch eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung berücksichtigt diesen regulären Rahmen für die betreffende Beschäftigtengruppe.
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