Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91174 Spalt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,0 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

28,9 km vom Suchpunkt

Ein Spalter Unternehmen kann einen regulären Erste-Hilfe-Lehrgang am ausdrücklich vereinbarten Ort durchführen lassen. Dabei sind Standardräume Teil des beschriebenen Lehrgangsrahmens. Bei weitergehenden Fragen zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation stehen fachliche Ansprechpartner zur Verfügung. Der Lernort allein entscheidet diese organisatorischen Fragen nicht.
Beziehen Sie die betroffenen Arbeitsbereiche ein, wenn Beschäftigte gemeinsam geschult werden sollen. Ihr Spalter Unternehmen braucht für die Unterrichtszeit eine andere Verteilung der laufenden Aufgaben. Prüfen Sie, wer vollständig teilnehmen kann, und stellen Sie die bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammen.
Die Nachweise helfen, Ausbildung oder Fortbildung passend zu besprechen. Für einen Inhouse-Auftrag sind Gruppe, Räume und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Fragen Sie nach den Anforderungen der Schule und geben Sie die bestätigten Kursinformationen an die Teilnehmer weiter. Offene Lehrgänge können für einzelne Personen ebenfalls infrage kommen. Eine zuständige Kontaktperson kann die organisatorischen Rückfragen sammeln und den Austausch mit der Ausbildungsstelle führen.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Der Kurs ausgewählter Ersthelfer ersetzt diese Information aller Beschäftigten nicht automatisch.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach dem zuständigen Träger und seinem Verfahren.
Die notwendigen Angaben für die Teilnehmenden ermitteln.
Gewünschte Abweichungen mit ihrem Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Bezug
Vereinbarter regulärer Lehrgangsrahmen
Bezug
Ausdrücklicher zusätzlicher Auftrag
Bezug
Eigene Verhältnisse und fachliche Beratung
Die DGUV beschreibt Standardräume als Bestandteil des regulären Lehrgangsrahmens, unabhängig davon, ob sie der Ausbildungsstelle gehören, angemietet oder vom Unternehmen bereitgestellt werden. Ein eigener Raum führt daher nicht automatisch zu einer anders beschriebenen Unterrichtsleistung. Für die Anfrage eines Spalter Betriebs zählt die ausdrücklich vereinbarte Durchführung. Zusätzliche Wünsche sollten als tatsächliche weitere Leistung benannt werden. Das Wort Inhouse allein beschreibt noch keinen frei zusammengesetzten Sonderumfang mit beliebigen Zusatzkosten.
Welche Hilfeeinrichtungen benötigt ein bestimmter Arbeitsbereich, und wie passt die Organisation zu seinen Gefährdungen? Solche Fragen gehen über die persönliche Schulungsbuchung hinaus. Die DGUV nennt Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers als mögliche Berater. Für Ihr Unternehmen lässt sich damit der konkrete betriebliche Zusammenhang besprechen. Ein Lehrgang vermittelt die vorgesehene Qualifizierung; er nimmt dem Unternehmen nicht jede eigene organisatorische Entscheidung über die Erste Hilfe ab.
Die betriebliche Vorbereitung hat mehrere fachliche Bezüge.
Vereinbarten Unterrichtsort und Rahmen zugrunde legen.
Weitere Leistungen ausdrücklich beschreiben.
Arbeitsbezogene Fragen mit fachlicher Beratung klären.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die vereinbarte Nutzung eigener Unternehmensräume verringert diesen regulären zeitlichen Rahmen nicht.
Die regulären Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 finden in Präsenz statt. Sie enthalten praktische Aufgaben, die Teilnehmende selbst üben sollen. Ein reines Onlineangebot ersetzt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.
Die DGUV unterscheidet berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren von sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung bleiben beim Unternehmen. Diese Kostenpositionen sollten auch bei einer möglichen Übernahme der Gebühren durch den Träger berücksichtigt werden.