Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 82538 Geretsried sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,0 km vom Suchpunkt

4,3 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

7,7 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

Für eine betriebliche Schulung in Geretsried wird der Bedarf an Ausbildung und Fortbildung der Beschäftigten zusammengestellt. Die geeigneten Lehrgänge können als öffentliche Teilnahmen oder im Rahmen eines Inhouse-Auftrags organisiert werden. Stimmen Sie die Kurswahl und Verfügbarkeit mit den betroffenen Arbeitsbereichen ab, bevor Sie verbindliche Zusagen treffen.
Nicht alle Geretsrieder Beschäftigten können gleichzeitig fehlen. Besprechen Sie deshalb mit der Schule, wie die Teilnahme auf passende Lehrgänge oder getrennte Gruppentermine verteilt werden kann. Die Planung sollte den Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf der einzelnen Personen berücksichtigen.
Notieren Sie, welcher Termin für wen bestätigt ist, und geben Sie die Angaben zuverlässig weiter. Für Inhouse-Tage werden Raum und Standort abgestimmt. Vor der verbindlichen Buchung klären Sie Arbeitgeberunterlagen und zusätzliche Leistungen. Eine direkte Gebührenabrechnung setzt berechtigte betriebliche Teilnahme nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers voraus.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ermächtigte Ausbildungsstellen können berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse direkt abrechnen. Erfragen Sie dafür die erforderlichen Angaben Ihres Unternehmens. Weitere bestellte Leistungen und deren Kosten sind daneben ausdrücklich zu klären.
Das passende Verfahren und die Berechtigung der Personen prüfen.
Zusätzliche Leistungen mit Umfang und Konditionen vereinbaren.

Lesen Sie bei einem Angebot, welche Schulung für welche Gruppe vereinbart werden soll. Benennen Sie darüber hinaus gewünschte Leistungen ausdrücklich in der Anfrage. So kann die Ausbildungsstelle erläutern, was Bestandteil des regulären Lehrgangs ist und wofür eine weitere Vereinbarung mit eigenen Konditionen erforderlich wird.
Bei der fachlichen Zuordnung helfen die bisherigen Lehrgänge.
Für neue Ersthelfende nach einer geeigneten Ausbildung fragen.
Betriebliche Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre planen.
Unklare Qualifikationen anhand der vorhandenen Angaben mit der Schule besprechen.
Nicht alle vorgesehenen Personen müssen denselben Lehrgang besuchen. Wenn unterschiedliche Termine organisatorisch besser passen, teilen Sie der Ausbildungsstelle den jeweiligen Bedarf mit. Nach der Bestätigung kann der Betrieb die Vertretung in den Arbeitsbereichen vorbereiten. Vermerken Sie, wer wann an welchem Kurs teilnimmt. Die Beschäftigten erhalten ihre zutreffenden Unterrichtsangaben und werden für die volle Veranstaltung freigestellt. Auch bei getrennten Buchungen bleibt so jede Teilnahme einer konkreten Planung zugeordnet.
| Personen | Durchführung |
|---|---|
| Vorhandene Schulungen | Geeignete Lehrgangsart |
| Bestätigte Teilnahme | Termin und vollständige Freistellung |
| Erforderliche Arbeitgeberangaben | Zuständiges Gebührenverfahren |
Für einen Inhouse-Kurs besprechen Sie mit der Schule, welche Gruppenzusammensetzung und Lehrgangsart geeignet sind. Legen Sie den tatsächlichen Betriebsstandort und den verfügbaren Raum dar. Die Anforderungen für praktische Aufgaben, die vereinbarten Zeiten und der Zugang werden im organisatorischen Austausch geklärt. Geben Sie die endgültigen Angaben danach an die Gruppe weiter. Der bestätigte Raum steht für den Unterricht zur Verfügung, während andere Aufgaben der Teilnehmenden intern vertreten werden.

Die reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Rechnen Sie bei der Tagesplanung die Pausen hinzu und übernehmen Sie den gesamten bestätigten Veranstaltungsrahmen. Die beiden Lehrgangsarten erfüllen unterschiedliche Aufgaben; welcher Kurs passt, wird anhand des Qualifikationsbedarfs der Beschäftigten geklärt.
Nennen Sie den tatsächlichen Standort und beschreiben Sie die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten für Unterricht und praktische Übungen. Fragen Sie, welche Bedingungen erfüllt werden müssen. Die passende Nutzung wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt, bevor Sie den Raum für die Gruppe endgültig einplanen.
Nach der erfolgreichen Ausbildung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden und macht sie im Unternehmen bekannt. Informieren Sie die Beschäftigten dabei auch über die internen Meldewege. Diese örtlichen Angaben ergänzen die Schulung und helfen, die betriebliche Organisation der Ersten Hilfe verständlich zu vermitteln.