Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73466 Lauchheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,5 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

Ein Lauchheimer Unternehmen kann mehrere vorgesehene Ersthelfer gemeinsam qualifizieren lassen. Die Teilnehmerzahl gehört zum regulären Ausbildungsrahmen. Die Ausstattung der Arbeitsorte mit Erste-Hilfe-Material bleibt daneben eine eigene betriebliche Aufgabe. Ein Inhouse-Lehrgang und der spätere Materialbestand werden deshalb nach ihrem jeweiligen Zweck vorbereitet.
Ein Lauchheimer Betrieb meldet Beschäftigte zentral zur Ersthelfer-Schulung an. Sorgen Sie dafür, dass die tatsächlichen Teilnehmenden die Hinweise der Ausbildungsstelle erhalten. Wer nur einen internen Kalendereintrag kennt, weiß möglicherweise noch nicht, was zur Ausbildung oder Fortbildung mitgebracht werden soll.
Bei einem Inhouse-Termin gehört auch der bestätigte Unterrichtsraum in diese Information. Halten Sie persönliche Rückfragen nicht unnötig in der Buchungskoordination fest, sondern ermöglichen Sie die Klärung mit der Schule. Die zentrale Anmeldung bleibt organisatorisch hilfreich, während die einzelnen Beschäftigten verlässlich auf ihre eigene Teilnahme vorbereitet werden.
Für reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge nennt die DGUV zehn bis fünfzehn Teilnehmende; zwanzig dürfen nicht überschritten werden. Ein gemeinsamer Unternehmensstandort hebt diese Grenze nicht auf. Geben Sie bei der Anfrage die tatsächlich vorgesehene Gruppengröße an. Für einen Lauchheimer Betrieb bleibt die Qualifizierung eine Ausbildung mit praktischer Mitarbeit. Passt die geplante Gruppe nicht zum regulären Rahmen, wird die Durchführung ausdrücklich besprochen, statt ein beliebig vergrößertes Gruppentreffen als unveränderten Standardlehrgang vorauszusetzen.
Für die Bestellung als Ersthelfer ist nach DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt den betrieblichen Auftrag und ergänzt die absolvierte geeignete Qualifizierung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bezug
Regulärer Ausbildungsrahmen
Bezug
Unterricht mit praktischer Mitarbeit
Bezug
Tatsächliche Verhältnisse und Bedarf
Die Gegenstände brauchen unterschiedliche betriebliche Angaben.
Tatsächlich vorgesehene Teilnehmerzahl.
Praktisches Lernen im Lehrgang.
Versorgung an den tatsächlichen Arbeitsorten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und Verfahren.
Die konkrete Berechtigung für vorgesehene Teilnehmende klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Verhältnisse beeinflussen Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel. Inhalte werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf ergänzt. Eine erkennbare Zuständigkeit kann diese Aufgabe nachhalten. Die Übungsmittel eines Lehrgangs haben einen anderen Verwendungszweck und beschreiben nicht automatisch die Versorgung an Ihren Arbeitsorten. Die absolvierte Qualifizierung und der betriebliche Materialbestand ergänzen einander. Auch nach einer gemeinsamen Schulung bleibt deshalb eine eigene Organisation der tatsächlichen Ausstattung im Unternehmen erforderlich.
In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Der ausdrücklich vereinbarte Unterricht im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen nicht.
Diese Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme dem zuständigen Verfahren folgt. Die eigenen weiteren Kostenpositionen gehören deshalb zusätzlich in Ihre betriebliche Planung.