Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04109 Leipzig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,1 km vom Suchpunkt

2,7 km vom Suchpunkt

3,9 km vom Suchpunkt

4,1 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

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Leipzig · Sachsen
Eine betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung vermittelt die fachlichen Grundlagen. Damit Beschäftigte sie an ihrem Leipziger Arbeitsplatz nutzen können, müssen sie außerdem die örtlichen Abläufe kennen. Ein Inhouse-Kurs kann passende Arbeitsbeispiele aufgreifen; die konkrete Schulung und die betriebliche Organisation sind aufeinander abzustimmen.

Ein Leipziger Team muss für eine gemeinsame Schulung nicht aus derselben Nachbarschaft kommen. Wenn Beschäftigte von verschiedenen Orten starten, hilft ein ausdrücklich vereinbarter Schulungsort. Ein Inhouse-Termin kann die Gruppe am eigenen Standort zusammenbringen; öffentliche Kurse können für einzelne Personen praktischer sein.
Notieren Sie, wer eine erste Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Stimmen Sie Raum und Termin mit der Ausbildungsstelle ab. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Klären Sie seine Formulare, bevor Teilnehmende privat einen Kurs bezahlen.
Wer einen Ersthelferlehrgang besucht hat, hat allgemeine Grundlagen gelernt. Wo sich im Unternehmen Erste-Hilfe-Material befindet und welche betrieblichen Ansprechwege gelten, muss zusätzlich vor Ort bekannt sein. Diese Informationen sind besonders wichtig, wenn Beschäftigte neu anfangen oder ihren Arbeitsbereich wechseln.
Ein Standort in Plagwitz kann andere Wege haben als ein Arbeitsplatz in Schönefeld-Ost oder Paunsdorf. Daraus folgen keine unterschiedlichen medizinischen Grundregeln. Nutzen Sie den örtlichen Bezug vielmehr, um die eigenen organisatorischen Informationen verständlich zu halten und den fachlichen Lehrgang sinnvoll zu ergänzen.

Bei einer angeleiteten Übung kann eine Person handeln, während andere beobachten und anschließend Rückfragen stellen. So wird auch deutlich, welche Erläuterung für die Gruppe noch fehlt. Die konkrete Methode und die fachliche Rückmeldung bleiben Aufgabe der Kursleitung.
Für eine Gruppe kann Unterricht im eigenen Unternehmen den Bezug zur tatsächlichen Tätigkeit erleichtern. Beschreiben Sie bei der Anfrage, welches Arbeitsumfeld die Beschäftigten kennen und welche praktischen Fragen sich daraus ergeben. Die Ausbildungsstelle entscheidet, wie geeignete Beispiele in den vorgesehenen Lehrgang passen.
Bestätigen Sie vorab, wo Unterricht und Übungen stattfinden können. Eine Schulung neben laufenden Besprechungen oder ständigen Arbeitsunterbrechungen verliert ihren gemeinsamen Rahmen. Reservieren Sie deshalb geeignete Räume und stellen Sie die angemeldete Gruppe für den bestätigten Zeitraum frei.
Qualifikation, örtliche Information und regelmäßiges Lernen gehören zusammen.
Ordnen Sie neue Ersthelfende der Ausbildung zu. Eine betriebliche Unterweisung allein ersetzt diesen fachlichen Lehrgang nicht.
Machen Sie die für den Arbeitsplatz geltenden Informationen zugänglich. Der allgemeine Kurs kann interne Wege nicht automatisch für jeden Standort kennen.
Planen Sie die regelmäßige Fortbildung mit Blick auf die dokumentierte letzte Teilnahme. Das hält die Qualifikationsplanung von zufälligen Einzelbuchungen unabhängig.
Dazu gehört
Passender Lehrgang bei einer ermächtigten Stelle
Verantwortung klären
Betrieb und Ausbildungsstelle
Dazu gehört
Standortbezogene Informationen
Verantwortung klären
Betriebliche Organisation
Dazu gehört
Regelmäßige geeignete Fortbildung
Verantwortung klären
Teilnahmen vorausschauend planen
Für berechtigte Aus- und Fortbildungen ist die direkte Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorgesehen. Stimmen Sie vor der Buchung ab, welche Personen betrieblich teilnehmen und welche Unterlagen der Träger verlangt. Zusätzliche Leistungen eines Inhouse-Auftrags sind gesondert zu vereinbaren.
Kursart, Arbeitgeber und zuständigen Träger für die angemeldeten Personen zuordnen.
Formulare und mögliche gesonderte Kosten vor der verbindlichen Bestellung bearbeiten.
Erfassen Sie die vorgesehene Ersthelferaufgabe und die vorhandenen Kursnachweise. Neue Ersthelfende benötigen die Ausbildung; bereits qualifizierte Beschäftigte sind passend zur regelmäßigen Fortbildung einzuplanen. Die Ausbildungsstelle hilft, Personen dem geeigneten Lehrgang zuzuordnen.
Ein Eintrag im Katalog ist noch keine Zusage für Unterricht in Ihren Räumen. Prüfen Sie, ob das gewünschte Angebot Inhouse vorsieht, und fragen Sie die Durchführung konkret an. Raum, Gruppengröße und Termin müssen gemeinsam bestätigt werden.
Eine Kostenübernahme hängt von den Voraussetzungen und dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Auch bei berechtigter direkter Abrechnung können zusätzliche Leistungen gesondert berechnet werden. Klären Sie deshalb Kursgebühr und übrigen Auftragsumfang vorab, statt von einem pauschal kostenfreien Gesamtpaket auszugehen.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.