Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97483 Eltmann sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,4 km vom Suchpunkt

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Eltmann · Bayern
Die Erste-Hilfe-Organisation eines Eltmanner Betriebs benötigt geeignete Personen und eine passende Qualifizierung. Bei der Auswahl zählen individuelle Voraussetzungen und vorhandene Vorbildung. Anschließend muss die betriebliche Einteilung tatsächliche Verfügbarkeit berücksichtigen. Ein öffentlich gebuchter oder vereinbarter Inhouse-Lehrgang ist ein Teil dieser Vorbereitung, keine fertige Personalbesetzung.

Besprechen Sie im Unternehmen, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Erst danach werden geeignete Plätze ausgewählt. Eine Terminliste allein ersetzt die Zuordnung des Schulungsbedarfs nicht.
Bei einer Inhouse-Gruppe in Eltmann erhält die Ausbildungsstelle denselben eindeutigen Auftrag. Nennen Sie den vorgesehenen Raum und die Teilnehmerzahl. Für Beschäftigte, die am gemeinsamen Tag fehlen, kann ein anderer öffentlicher Lehrgang geprüft werden. Halten Sie solche Einzelbuchungen ebenfalls fest, damit die betriebliche Übersicht tatsächlich abgeschlossene und noch offene Schulungen unterscheidet.
Ein absolvierter Lehrgang belegt eine Qualifizierung. Welche Aufgabe jemand im Unternehmen übernimmt, wird damit noch nicht gegenüber allen Beschäftigten festgelegt. Für die Bestellung als Ersthelfer ist nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Benennung wird empfohlen. Damit kann der Betrieb seinen eigenen Auftrag nachvollziehbar festhalten. Eine solche Benennung ist wiederum keine Ausbildung. Für Eltmanns Unternehmen gehören Qualifikation und betriebliche Aufgabenübertragung deshalb zusammen, ohne dass eines das andere ersetzt.
Auswahl, Qualifizierung und Verfügbarkeit haben einen jeweils eigenen Bezug.
Individuelle Voraussetzungen und Motivation beachten.
Den persönlichen Schulungsbedarf bestimmen.
Die tatsächliche verfügbare Besetzung betrachten.
Gegenstand
Auswahl der Person
Gegenstand
Bisherige Qualifikation
Gegenstand
Verfügbarkeit im Betrieb
Für die Mindestanzahl betrieblicher Ersthelfer werden die anwesenden Versicherten zugrunde gelegt. Arbeitszeiten und Abwesenheiten können deshalb für die Einteilung relevant sein. Eine bereits ausgebildete Person ist nicht zugleich an jedem Tag und an jedem Standort verfügbar. Organisieren Sie die Besetzung passend zum tatsächlichen Betrieb. Die Höchstzahl einer Lehrgangsgruppe beantwortet diese Frage nicht; sie beschreibt die gemeinsame Ausbildung und keine Personalquote für das Unternehmen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Diese regelmäßige Qualifizierung wird mit der betrieblichen Einsatzplanung verbunden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Berechtigung für die vorgesehenen Beschäftigten klären.
Zusätzliche Wünsche getrennt von regulären Gebühren beurteilen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Maßgeblich ist die tatsächliche Anwesenheit. Eine bloße Zahl sämtlicher Beschäftigter oder reservierter Kursplätze beschreibt diese betriebliche Grundlage noch nicht.
Die Höchstzahl für einen regulären Erste-Hilfe-Lehrgang beträgt zwanzig Teilnehmende. Die DGUV beschreibt reguläre Gruppen mit zehn bis fünfzehn Personen. Auch Unterstützung durch einen Ausbildungshelfer erlaubt kein Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl.
Ein vereinbarter Inhouse-Ort ändert den regulären Umfang nicht. Aus- und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind insgesamt zusätzlich vorgesehen; die betreffende Gruppe benötigt denselben regulären Unterrichtsrahmen.