Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35285 Gemünden (Wohra) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,1 km vom Suchpunkt

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Gemünden (Wohra) · Hessen
Gemündener Unternehmen klären den Schulungsbedarf anhand vorhandener Qualifikationen. Eine neue Ersthelferaufgabe setzt nicht automatisch eine weitere Grundausbildung voraus. Für eine passende Ausbildung oder Fortbildung kommen offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Durchführung infrage. Der Auftrag sollte erkennen lassen, welche reguläre Schulung und welche möglichen zusätzlichen Leistungen vereinbart werden.

Für Beschäftigte aus den verschiedenen Gemündener Stadtteilen kann ein gemeinsamer Unterrichtstag am Betriebsstandort sinnvoll sein. Fragen Sie die Schule nach einer Inhouse-Durchführung und nennen Sie Raum, Adresse und Teilnehmerzahl. Einzelne Personen können alternativ offene Lehrgänge besuchen.
Für neue Ersthelfende wird der Schulungsbedarf unter Berücksichtigung anerkannter Vorqualifikationen geklärt; eine erste betriebliche Aufgabe verlangt nicht automatisch einen neuen Grundkurs. Für berechtigte betriebliche Lehrgänge kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Angaben der Betrieb dazu liefern muss und welche Zusatzkosten anfallen, sollte vor der Buchung im Angebot geklärt werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt die Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse ab. Die erforderlichen Angaben werden vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt.
Vorgesehene Personen und Unternehmensangaben prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich in die Vereinbarung aufnehmen.
| Bereich | Benötigte Abstimmung |
|---|---|
| Gruppe | Personen und Lehrgangsbedarf |
| Standort | Konkreter Unterrichtsraum |
| Auftrag | Regulärer Umfang und Zusatzvereinbarungen |
Nach den Hinweisen der DGUV gehören normale Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Umfang der betrieblichen Schulung. Achten Sie darauf, wie dieser Umfang im konkreten Angebot beschrieben ist. Weitere gewünschte Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Bei Unklarheiten fragen Sie vor dem Auftrag nach, welche Position gemeint ist. So beruht der Vergleich auf einer erkennbaren Leistung und nicht auf der Annahme, dass jede zusätzlich genannte Position automatisch zur regulären Kursgebühr gehört.
Reine Onlinevermittlung oder zugesandte Unterlagen ersetzen den regulären betrieblichen Lehrgang nicht.
Für eine Inhouse-Anfrage reicht die Information, dass irgendein Raum frei ist, nicht als gemeinsame Planungsgrundlage. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, welche Räumlichkeit am Standort vorgesehen ist und für welche Gruppe sie genutzt werden soll. Die Eignung für den geplanten Unterricht wird konkret abgestimmt. Beschäftigte brauchen dort die Möglichkeit, an den praktischen Aufgaben teilzunehmen. Fragen zu Raum und Durchführung sollten deshalb im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Lehrgang geklärt werden, bevor ein eigener Termin verbindlich vereinbart wird.
Die Kursart folgt den Voraussetzungen der einzelnen Personen.
Geeignete anerkannte Vorbildung berücksichtigen.
Benötigte Ausbildung oder Auffrischung auswählen.
Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Die reguläre Ausbildung sowie die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden. Der passende Lehrgang ergibt sich aus den Voraussetzungen und dem tatsächlichen Bedarf der betreffenden Person.
Nach den DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Reisekosten der teilnehmenden Beschäftigten beim Arbeitgeber. Diese Positionen sind nicht mit berechtigten Lehrgangsgebühren gleichzusetzen. Berücksichtigen Sie den eigenen betrieblichen Aufwand neben einer möglichen direkten Gebührenabrechnung.
Die Unterrichtsform begründet keine pauschale Kostenfreiheit. Für eine Übernahme berechtigter Gebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen müssen bei der Beauftragung getrennt berücksichtigt werden.
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