Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 21509 Glinde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,8 km vom Suchpunkt

5,1 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

Wählen Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle passende Ausbildungen oder Fortbildungen für die vorgesehenen Beschäftigten aus. Für den Glinder Betrieb kann ein Inhouse-Termin vereinbart werden. Führen Sie die Abstimmung über einen gemeinsamen Kontakt, damit Teilnahme, Unterrichtsort und Ablauf für die Gruppe verbindlich vorbereitet werden.
Personalabteilung, Standortleitung und Teilnehmende können dieselbe Glinder Schulung aus unterschiedlichen Blickwinkeln vorbereiten. Legen Sie fest, wer die verbindliche Abstimmung mit der Ausbildungsstelle führt. Änderungen an Datum, Raum oder Teilnehmerangaben sollten dort zusammenlaufen, statt über mehrere voneinander unabhängige Anfragen zu entstehen.
Das betrifft öffentlichen Unterricht genauso wie einen individuell vereinbarten Inhouse-Termin. Nach einer Bestätigung erhalten alle Beteiligten dieselbe aktuelle Information. Der zuständige Kontakt hält auch fest, welcher Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf vereinbart wurde. So bleibt nachvollziehbar, welche Planung tatsächlich gilt und welche interne Überlegung noch nicht mit der Schule abgestimmt ist.
Die gemeinsame Vorbereitung verbindet betriebliche Angaben und Durchführung.
Personen und benötigten Lehrgang benennen.
Die konkreten Bedingungen für Unterricht und Übungen klären.
Organisatorische Rückfragen im Betrieb zusammenführen.
Für die Vorbereitung
Den vereinbarten Teilnehmerstand verwenden
Für die Vorbereitung
Die konkrete Unterrichtsanschrift weitergeben
Für die Vorbereitung
Offene Angaben und Zuständigkeiten vor dem Kurs klären

Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Die dokumentierten bisherigen Schulungen helfen dabei, den weiteren Bedarf zu erkennen. Fragen Sie geeignete Termine an und stimmen Sie sie mit den Beschäftigten ab. Die weitere Teilnahme kann so rechtzeitig in die Arbeitsorganisation aufgenommen werden.
Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer vorgesehen. Entscheidend ist dabei die Anwesenheit im Betrieb. Nach den DGUV-Informationen kann insbesondere in kleineren Unternehmen auch die entsprechend qualifizierte Unternehmerin oder der Unternehmer diese Aufgabe übernehmen. Prüfen Sie, wie die Erste Hilfe während der Arbeit organisiert wird und wer verfügbar sein soll. Die dafür passende Schulung wird nach der vorhandenen Qualifikation ausgewählt.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Einheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Lehrkraft benötigt diesen Rahmen für die Erklärungen und praktischen Aufgaben der Gruppe. Verwenden Sie bei der Arbeitsplanung den bestätigten Veranstaltungsablauf und berücksichtigen Sie gegebenenfalls Wege. Für Inhouse-Unterricht werden auch die Räume über den vereinbarten Zeitraum entsprechend vorbereitet und für den Lehrgang verfügbar gehalten.
Die zuständige Stelle bestimmt die Voraussetzungen für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren. Klären Sie die benötigten Arbeitgeberangaben und das vorgesehene Verfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle. Das Unternehmen berücksichtigt eigene Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrtaufwendungen. Ausdrücklich zusätzlich gewünschte Leistungen werden anhand der tatsächlich entstehenden Mehrkosten mit einer zusätzlichen Vereinbarung gesondert geregelt.
Berechtigung der vorgesehenen Personen klären.
Benötigte Angaben dem bestätigten Lehrgang zuordnen.

Üblicherweise lernen zehn bis 15 Personen in einer Gruppe. Nach den DGUV-Vorgaben sind bis zu 20 mit einer zusätzlichen Hilfskraft möglich. Diese unterstützt den praktischen Unterricht. Stimmen Sie die Zahl der vorgesehenen Beschäftigten mit der Schule ab, wenn Sie eine eigene Veranstaltung anfragen.
Nein. Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangen Präsenzunterricht zur Vermittlung praktischer Handlungskompetenz. Eine reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diese Anforderung nicht. Wählen Sie einen geeigneten Lehrgang mit persönlicher Teilnahme und berücksichtigen Sie dessen vollständigen Besuch bei der Arbeitsplanung.
Für diese Verwendung muss der Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Lassen Sie die Angaben des vorhandenen Nachweises prüfen. Beide Voraussetzungen sind wichtig, wenn die passende weitere Qualifikation der vorgesehenen Person eingeordnet wird.