Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 84347 Pfarrkirchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

29,0 km vom Suchpunkt

29,4 km vom Suchpunkt

30,1 km vom Suchpunkt

Die betriebliche Fortbildung enthält verbindliche Inhalte und eine bedarfsbezogene Auswahl weiterer Themen. Pfarrkirchner Unternehmen können ihren Bedarf bei einer ermächtigten Stelle benennen. Zusätzlich erläutern sie das eigene Verfahren zur Dokumentation von Hilfeleistungen, bei dem Angaben zum Ereignis und zur Hilfe jeweils erfasst werden.
Für eine Pfarrkirchner Firma sollen die vorhandenen Nachweise vor der nächsten Kursbuchung geprüft werden. Sammeln Sie, wer bereits ausgebildet ist und für wen noch Rückfragen offen sind. Die Schule kann dann den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsstand erläutern.
Für einzelne Beschäftigte werden konkrete offene Plätze angefragt. Eine Gruppe kann ein Inhouse-Angebot mit Raum und Betriebsstandort einholen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und gesonderte Kosten sollten vor der verbindlichen Zusage aus dem Angebot hervorgehen.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten.
Die Voraussetzungen für Lehrgangsgebühren erfragen.
Die erforderlichen Abrechnungsangaben abstimmen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Kerninhalt | Ein verbindliches Lernziel der Fortbildung |
| Zusätzliches Thema | Wird am Bedarf ausgewählt |
| Zeitpunkt der Hilfe | Eine Angabe zum tatsächlichen Ereignis |
Für die Dokumentation nennt die DGUV sowohl den Zeitpunkt des Ereignisses als auch den Zeitpunkt der Hilfeleistung. Die Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Teile des Geschehens. Achten Sie im gewählten betrieblichen Verfahren darauf, welche Information an welcher Stelle benötigt wird. Die Aufzeichnung soll den tatsächlichen Verlauf und die geleistete Hilfe nachvollziehbar beschreiben; eine bloße Kalenderangabe zum Schulungsbesuch erfüllt eine andere Funktion.
Lehrgangsinhalte und Hilfeereignisse werden getrennt betrachtet.
Den Bedarf zur Themenauswahl nennen.
Die Angaben zum Geschehen erfassen.
Den Zeitpunkt der Leistung berücksichtigen.
Der DGUV-Grundsatz unterscheidet für die Fortbildung obligatorische und optionale Themen. Die zusätzliche Auswahl orientiert sich am Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise des Unternehmens. Fragen Sie deshalb bei einem besonderen Interesse nach der Einordnung im vorgesehenen Lehrgang. Eine solche Auswahl ergänzt die vorgesehenen Kerninhalte; sie bedeutet nicht, dass die verbindlichen Lernziele durch eine frei zusammengestellte betriebliche Themenliste ersetzt werden.
Für betriebliche Ersthelfer gilt in der Regel ein Fortbildungsrhythmus von zwei Jahren.
Die DGUV nennt beispielsweise einen Meldeblock und elektronische Aufzeichnungen. Der Betrieb legt das Verfahren fest. Vertraulichkeit und Schutz vor unbefugtem Zugriff sind dabei unabhängig von der gewählten Form zu gewährleisten.
In diesem Größenbereich ist nach den DGUV-Angaben mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Der Bezug sind zwei bis zwanzig anwesende Versicherte; die Angabe beschreibt damit den betreffenden Bereich der betrieblichen Anwesenheit.
Die Unterweisung betrifft alle Betriebsangehörigen und findet mindestens jährlich statt. Erläutert werden Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen, unabhängig vom individuellen Schulungsstand der ausgewählten Ersthelfer.
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