Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37281 Wanfried sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,4 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

Für Wanfrieder Unternehmen wird die benötigte Lehrgangsart anhand der Qualifikationen der Beschäftigten bestimmt. Ein offener Kurs oder eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung kann passen. Die reguläre Schulung soll praktisches Handeln ermöglichen. Der betriebliche Einsatz und die dafür bekannten internen Hilfewege werden ergänzend im Unternehmen organisiert.
Ein Wanfrieder Team hat einen Kurs angefragt, aber noch keine verbindliche Bestätigung erhalten. Bevor Beschäftigte andere Termine verschieben, sollte die organisierende Person bei der Schule nachfragen. Gewünschter Zeitraum und bestätigter Unterrichtstag müssen in der internen Planung unterscheidbar bleiben.
Das gilt für offene Lehrgänge ebenso wie für Inhouse-Kurse. Bei einer Gruppenschulung kommen die vereinbarte Anschrift und ein nutzbarer Raum hinzu. Fragen Sie gleichzeitig nach den noch fehlenden Angaben zur Anmeldung. Die Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger wird über die ermächtigte Ausbildungsstelle vorbereitet.
Die Fortbildung sichert die Fähigkeiten aus der Grundausbildung und trainiert die Bewältigung von Notfallsituationen. Zu den vorgesehenen Lernbereichen gehören zum Beispiel eigenes Schutzverhalten und praktische Arbeit mit Verbandmaterial. Für ergänzende Themen kann der Bedarf der Gruppe berücksichtigt werden. Eine Kursanfrage sollte deshalb die passende Lehrgangsart und relevante betriebliche Fragen benennen. Die obligatorischen Inhalte bleiben Grundlage des regulären Unterrichts; individuelle Wünsche bedeuten keine automatische Zusage einer beliebigen zusätzlichen Qualifikation.
Die Personen bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit.
Vorhandene geeignete Qualifikationen sichten.
Ausbildung und Fortbildung passend auswählen.
Die Gruppe für den vollständigen Lehrgang einteilen.
Bei der regulären betrieblichen Schulung sollen die Beschäftigten konkrete Handlungen selbst üben können. Dafür sieht die DGUV Präsenzveranstaltungen vor. Reine Onlineangebote oder das Lesen zugesandter Materialien sind damit nicht gleichzusetzen. Für einen Inhouse-Kurs stimmen Sie den Lernort und die Bedingungen mit der Ausbildungsstelle ab. Die Gruppe braucht eine Veranstaltung, in der sie den Aufgaben Aufmerksamkeit geben kann; ein zeitgleich fortgesetzter Einsatz für laufende betriebliche Arbeit würde diese Teilnahme erschweren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem vorgesehenen Verfahren abrechnen. Der Betrieb sollte dafür die Bedingungen seiner BG oder Unfallkasse kennen und die benötigten Angaben bereitstellen.
Vorgesehenen Personenkreis und Trägervorgaben prüfen.
Reguläre Schulung und zusätzlich vereinbarte Leistungen unterscheiden.
| Punkt | Aufgabe |
|---|---|
| Personen | Qualifikationsbedarf klären |
| Durchführung | Lernbedingungen vereinbaren |
| Abrechnung | Trägerverfahren und Kostenumfang einordnen |
Betriebliche Ersthelfer sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel alle zwei Jahre erneuern.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Nein, die Funktion allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen und sind zu berücksichtigen. Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen der Person, bevor Sie die passende Schulung auswählen und verbindlich anmelden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie haben damit denselben zeitlichen Umfang, sind jedoch nicht beliebig austauschbar. Für die Zuordnung sind der vorhandene Ausbildungsstand und der tatsächliche Schulungsbedarf der Person entscheidend.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers. Eine pauschale Übernahme aller zusätzlichen Leistungen oder weiteren betrieblichen Aufwendungen folgt daraus nicht. Klären Sie den Umfang deshalb vor der Beauftragung mit der Ausbildungsstelle.