Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 47495 Rheinberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

2,0 km vom Suchpunkt

4,5 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

Eine Ersthelfer-Schulung für einen Rheinberger Betrieb kann neue Beschäftigte ausbilden oder die Kenntnisse bereits geschulter Personen weiterführen. Ordnen Sie zuerst den benötigten Lehrgang zu. Anschließend wählen Sie geeignete öffentliche Termine oder vereinbaren einen Inhouse-Kurs. In beiden Fällen braucht die Gruppe freie Unterrichtszeit und klare Informationen zur Teilnahme.
Ein Rheinberger Unternehmen hat bereits geschulte Ersthelfer und möchte weitere Beschäftigte einbeziehen. Prüfen Sie zunächst die vorhandenen Bescheinigungen und besprechen Sie den Stand mit der Schule. Eine zusätzliche Personengruppe kann einen anderen Lehrgang benötigen als die bisherigen Ersthelfer.
Offene Kurse und Inhouse-Termine werden passend zur Ausbildung oder Fortbildung gewählt. Halten Sie fest, für wen welcher Termin bestätigt ist. Für eine mögliche direkte Gebührenabrechnung benötigt die ermächtigte Ausbildungsstelle die vorgesehenen Arbeitgeberangaben; berechtigte betriebliche Teilnahme und zusätzliche Kosten werden vorab geklärt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme wird anhand der konkreten Trägervoraussetzungen vorbereitet.
Vorgesehene Personen und Zuständigkeit prüfen.
Unterlagen und zusätzlich vereinbarte Leistungen ausdrücklich bestätigen.

Nach den Schulungen lässt sich die Übersicht der tatsächlich qualifizierten Personen aktualisieren. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und informiert die Belegschaft darüber, wen sie im Betrieb ansprechen kann. Geben Sie die Information auch an Beschäftigte weiter, die an einem anderen Termin geschult wurden oder neu zum Team kommen.
Wenn zu bereits qualifizierten Ersthelfenden weitere Personen hinzukommen, sammeln Sie deren vorhandene Schulungsangaben. Eine neue Personengruppe kann einen anderen Lehrgang benötigen als die bisherige. Besprechen Sie den tatsächlichen Stand mit der Ausbildungsstelle, bevor alle auf einen gemeinsamen Termin gesetzt werden. Die Organisation darf dabei zentral bleiben, auch wenn mehrere geeignete Veranstaltungen nötig sind.
| Bereich | Information |
|---|---|
| Fachlich | Vorwissen und benötigter Lehrgang |
| Organisatorisch | Personen und mögliche Zeitfenster |
| Durchführung | Öffentlich oder Inhouse gewünscht |
Bei einem Inhouse-Auftrag wird der Raum mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Beschreiben Sie, welche Fläche der vorgesehenen Gruppe für die praktischen Aufgaben zur Verfügung steht und wie der Zugang geregelt ist. Benennen Sie eine Person für organisatorische Rückfragen. Die Beschäftigten sollen während des gesamten Lehrgangs lernen können; sorgen Sie deshalb für die notwendige Vertretung ihrer üblichen Arbeitsaufgaben.
Die Bedingungen werden für die tatsächliche Gruppe abgestimmt.
Praktische Übungsmöglichkeiten und Personenzahl besprechen.
Andere Aufgaben während des ganzen Lehrgangs abdecken.
Änderungen und Rückmeldungen eindeutig bündeln.

Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie die bisherigen Schulungen als Ausgangspunkt und suchen Sie passende weitere Termine, bevor die gemeinsame Freistellung schwierig wird. Bei Unsicherheit über den geeigneten Anschluss können Sie den vorhandenen Nachweis mit der Ausbildungsstelle besprechen.
Beide Lehrgänge haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für den konkreten Aufenthalt kommen die vorgesehenen Pausen hinzu. Nehmen Sie daher die gesamten Veranstaltungszeiten in die betriebliche Planung auf und geben Sie der Gruppe diesen Zeitraum frei, unabhängig davon, welche der beiden Schulungen gebucht wurde.
Lassen Sie den vorgesehenen Lehrgang und zusätzlich vereinbarte Leistungen getrennt erläutern. Eine mögliche Trägerübernahme betrifft berechtigte Schulungsgebühren nach dessen Regeln, nicht pauschal jeden Inhouse-Aufwand. Arbeitgeber, zuständiger Träger und ermächtigte Stelle klären dafür die passenden Voraussetzungen und Unterlagen.