Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06917 Jessen (Elster) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,7 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

30,8 km vom Suchpunkt

32,4 km vom Suchpunkt

32,7 km vom Suchpunkt

45,2 km vom Suchpunkt

Bei einer betrieblichen Erste-Hilfe-Schulung für Jessen gehören Leistungsumfang und Abrechnungsweg zusammen. Das gilt für öffentliche Lehrgänge und vereinbarten Inhouse-Unterricht. Die DGUV beschreibt die Raumbereitstellung als Teil der regulären Leistung; berechtigte Lehrgangsgebühren werden unmittelbar zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger abgerechnet.
Eine Anmeldung wurde von einer Person vorbereitet, die inzwischen nicht mehr zuständig ist. Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, wer die Organisation für den Jessener Betrieb übernimmt. Rückfragen sollten nicht dauerhaft an einem alten Kontakt hängen bleiben.
Für einen individuell vereinbarten Inhouse-Termin muss außerdem der Ansprechpartner am tatsächlichen Unterrichtsort feststehen. Bei öffentlichen Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgängen koordiniert der betriebliche Kontakt notwendige Anmeldeänderungen. Er sollte die bestätigten Angaben kennen und intern einheitlich weitergeben. Eine weitergeleitete frühere Anfrage ist keine ausreichende Grundlage, wenn die verbindliche Rückmeldung der Schule inzwischen einen anderen Stand enthält.
Nach den DGUV-Hinweisen gehört die Raumbereitstellung zum regulären Leistungsumfang der Schulung. Dabei wird nicht danach unterschieden, ob die Ausbildungsstelle eigene oder angemietete Räume verwendet oder der Betrieb seinen Raum unentgeltlich bereitstellt. Diese Beschreibung hilft, eine ausdrücklich genannte Angebotsposition einzuordnen. Fragen Sie bei Unklarheiten nach, welche konkrete Leistung gemeint ist; aus dem Unterrichtsort allein lässt sich der gesamte Leistungsumfang nicht ablesen.
Welche Angaben für die Gebührenübernahme erforderlich sind, wird nach den Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse geklärt.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die verlangten Unterlagen mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Raumbereitstellung | Gehört zum regulären Leistungsumfang |
| Lehrgangsgebühren | Berechtigte Gebühren unmittelbar abrechnen |
| Eigene Aufwendungen | Vom Gebührenweg unterscheiden |
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die DGUV beschreibt die Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren unmittelbar zwischen Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger. Eine direkte Kostenerstattung vom Träger an das Mitgliedsunternehmen ist dafür nicht vorgesehen. Klären Sie deshalb vor einer Zahlung, welcher Abrechnungsweg für den angefragten Lehrgang angewendet wird. Die Aussage, dass ein Träger Gebühren übernehmen kann, bedeutet nicht, dass der Betrieb jede selbst bezahlte Rechnung anschließend auf diesem Weg zurückerhält.
Die Rückfrage sollte sich auf das tatsächlich vorliegende Angebot beziehen.
Den beschriebenen Umfang lesen.
Den vorgesehenen Empfänger klären.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse erfragen.
Die DGUV nennt als übliche Teilnehmerzahl zehn bis fünfzehn Personen. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich. Diese Angaben beziehen sich auf den einzelnen Lehrgang.
Für die reguläre Ausbildung und die Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause; beide Lehrgänge haben denselben vorgesehenen Unterrichtsumfang.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung findet in Präsenz statt. Ein reiner Onlinekurs ersetzt diese Qualifizierung nicht. Die Vermittlung praktischer Handlungskompetenz gehört zu den Anforderungen an die betrieblichen Erste-Hilfe-Lehrgänge.
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