Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86650 Wemding sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,5 km vom Suchpunkt

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Für Wemdinger Beschäftigte können Fallbeispiele Teil der praktischen Lernarbeit sein. Ein angenommener Lernfall ist von einem Bericht über einen tatsächlichen Arbeitsunfall zu unterscheiden. Bei der Qualifizierung werden außerdem betriebliche Anforderungen und private Nachweisverwendung getrennt betrachtet. Reguläre Lehrgänge erfolgen bei einer ermächtigten Stelle; mögliche Inhouse-Bedingungen werden konkret vereinbart.
Eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen und bestimmen Sie intern, wer die Angaben zusammenführt. Das sollte vor der verbindlichen Anmeldung geklärt sein.
Lassen Sie weitere Leistungen und ihre möglichen Kosten gesondert benennen. Bei einer Inhouse-Gruppe am Wemdinger Standort werden außerdem Raum und Teilnehmerzahl mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Die Veranstaltung braucht eine konkrete Zusage.
Vorher wird pro Beschäftigtem festgelegt, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Öffentliche Kursplätze können für einzelne Personen eine passende Anmeldung ermöglichen, wenn keine gemeinsame Gruppe vorgesehen ist.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Fallbeispiel im Unterricht | Angenommene Lernsituation |
| Tatsächlicher Arbeitsunfall | Anderer Gegenstand als die erfundene Lernaufgabe |
| Betriebliche Qualifizierung | Passende Ausbildung und regelmäßige Fortbildung |
Ein Fallbeispiel stellt eine angenommene Situation für die Lernarbeit dar. Im Ausbildungsrahmen kommen solche Beispiele etwa bei der Verständigung weiterer Hilfe und der Betreuung Betroffener vor. Ihre Funktion ist, sich mit einer Hilfeleistung im Zusammenhang zu beschäftigen. Ein solcher Lernfall ist kein Beleg, dass ein bestimmter Vorfall im eigenen Unternehmen stattgefunden hat. Für die gemeinsame Aufgabe werden deshalb keine tatsächlichen personenbezogenen Unfallunterlagen vorausgesetzt.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen.
Berechtigte Lehrgangsgebühren richten sich bei der Übernahme nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Vorgesehenes Verfahren und Berechtigung beachten.
Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten berücksichtigen.
Ein geeigneter Erste-Hilfe-Nachweis gilt beim Fahrerlaubnisantrag unbefristet. Für die betriebliche Berücksichtigung eines früheren Führerscheinkurses gelten dagegen gemeinsam die ermächtigte Ausbildungsstelle und ein höchstens zwei Jahre zurückliegender Besuch. Betriebliche Ersthelfer bilden sich außerdem in der Regel alle zwei Jahre fort. Der private Nachweiszweck und der betriebliche Qualifizierungsstand werden damit anhand unterschiedlicher Anforderungen beurteilt.
Angenommene Unterrichtsfälle und tatsächliche Nachweise haben unterschiedliche Aufgaben.
Angenommene Situation für die Lernarbeit.
Geeignete Ausbildung beim Fahrerlaubnisantrag unbefristet verwenden.
Bedingungen und regelmäßige Fortbildung berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Dazu kommen Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten. Derselbe entsprechende reguläre Rahmen gilt auch für eine konkret vereinbarte Inhouse-Schulung der Beschäftigtengruppe.
Der reguläre betriebliche Lehrgang ist Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Eine ausschließlich online absolvierte Veranstaltung erfüllt diesen Rahmen nicht. Die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung wird deshalb bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle besucht.
In dieser Anwesenheitsspanne ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Die Anforderung betrifft die tatsächlich anwesenden Versicherten. Eine allgemeine Gesamtzahl der Belegschaft oder die Größe einer gebuchten Unterrichtsgruppe beantwortet die konkrete betriebliche Besetzungsfrage allein noch nicht.