Für pädagogische Teams ist die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder das einschlägige berufliche Format. Sie umfasst neun Unterrichtseinheiten und verbindet Hilfe an Erwachsenen mit kindbezogenen Inhalten. Für betriebliche Ersthelfer gilt in der Regel der zweijährige Fortbildungsabstand. Die Einrichtung muss außerdem Vorgaben ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers berücksichtigen.
Den beruflichen Kurs klar benennen
Die Bezeichnung „Erste Hilfe am Kind“ wird für unterschiedliche Angebote benutzt. Ein privater Abend für Eltern kann ein sinnvoller Lerntermin sein, ist aber nicht automatisch die berufliche Schulung für Beschäftigte in einer Kita oder einer anderen Betreuungseinrichtung. Geben Sie bei der Anmeldung deshalb den Verwendungszweck an.
Die DGUV beschreibt für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ein Format mit neun Unterrichtseinheiten. Es kombiniert Inhalte zur Hilfe an Erwachsenen und Kindern. Je nach Zielgruppe können auch Säuglingsnotfälle und weitere kinderspezifische Themen einbezogen werden. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung
Wie oft ist die Wiederholung erforderlich?
Wer als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt wird, ist in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortzubilden. Die Einrichtung sollte die Nachweise und nächsten Termine deshalb zentral im Blick behalten. Eine Bescheinigung, die für einen anderen Zweck noch verwendbar ist, beantwortet nicht automatisch die berufliche Aktualitätsfrage. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung
Welche Beschäftigten geschult werden und wie viele für die konkrete Einrichtung benötigt werden, hängt von der Aufgabe und den geltenden Vorgaben ab. Die DGUV nennt für Kindertageseinrichtungen mindestens einen Ersthelfer je Kindergruppe. Wegen Urlaub und Krankheit kann die Ausbildung weiterer Personen für die tatsächliche Verfügbarkeit notwendig sein. DGUV: Betriebliche Ersthelfer
Wer übernimmt die Kursgebühr?
Bei berechtigter Teilnahme kann der zuständige Unfallversicherungsträger die Standardgebühr tragen. Das Verfahren ist nicht bei allen Trägern identisch. Erkundigen Sie sich vor einer verbindlichen Buchung, ob Antrag, Gutschein oder bestimmte Formulare benötigt werden. Eine Kursbestätigung ersetzt die Kostenzusage nicht. DGUV: Abrechnungsverfahren
Die DGUV veröffentlicht für 2026 auch für diese Schulung eine Pauschale von 46,31 Euro pro teilnehmender Person. Das ist die Abrechnung der berechtigten Standardleistung, kein allgemeiner Preis für jede privat gebuchte Kinderschulung. Für die Beschäftigten selbst und für die Einrichtung ist der bestätigte Abrechnungsweg entscheidend. DGUV: Lehrgangsgebühren ab 1. Januar 2026
Inhouse in der Kita: die besondere Kostenregel beachten
Bei einem Termin in der Einrichtung sind Unterrichtsraum, Übungsfläche und die Erreichbarkeit der Teilnehmenden abzustimmen. Die Kurszeit kann nicht gleichzeitig als reguläre Betreuung derselben Kinder eingeplant werden, wenn dadurch die tatsächliche Teilnahme nicht möglich ist. Klären Sie die Dienstplanung deshalb vorab.
Die DGUV nimmt Kindergärten und Schulen bei Standardkursen ausdrücklich von ihrer Mehrkostenregelung für Inhouse-Veranstaltungen aus. Eine allgemeine Aussage „Inhouse kostet immer extra“ wäre daher ebenso ungenau wie „jede Sonderleistung ist kostenlos“. Prüfen Sie den konkreten Leistungsumfang und die Regeln Ihres Trägers. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung
Checkliste für die Anfrage der Einrichtung
Beschreiben Sie, welche Altersgruppen betreut werden und welche Mitarbeitenden teilnehmen sollen. Nennen Sie frühere Kurse und geplante Fortbildungsdaten. Fragen Sie nach dem ausdrücklich passenden beruflichen Format und danach, welche Bescheinigung ausgestellt wird.
Legen Sie anschließend Raum und Termin fest und klären Sie die Unterlagen für die Abrechnung. Für andere Tätigkeiten, etwa Studium, Ausbildung oder besondere Einrichtungen, können zusätzliche Anforderungen hinzukommen. Solche Vorgaben sollten Sie als Originalinformation Ihrer zuständigen Stelle weitergeben, statt allein einen ähnlich klingenden Kurstitel auszuwählen.
- Beruflichen Teilnahmezweck und gewünschtes Format nennen.
- Zuständigen Unfallversicherungsträger und Kostenverfahren bestimmen.
- Fortbildungsstand und Teilnehmerkreis prüfen.
- Zeit für ungestörte vollständige Teilnahme organisieren.
Häufige Fragen
Reicht ein privater Baby-Erste-Hilfe-Abend?
Nicht automatisch. Ein privates Elternangebot ist von der beruflichen Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu unterscheiden. Entscheidend sind passendes Format, Umfang, Ausbildungsstelle und die Anforderungen der Einrichtung beziehungsweise ihres Trägers.
Müssen alle Erzieher denselben Kurs besuchen?
Welche Personen wie ausgebildet werden, ist Teil der Organisationspflicht der Einrichtung und der jeweils geltenden Anforderungen. Ein gemeinsamer Termin kann praktisch sein, eine pauschale Regel für jede Einrichtung und jede Tätigkeit lässt sich daraus nicht ableiten.
Ist „Kitahelfer-Ausbildung“ dasselbe wie dieser Kurs?
Nein. Eine berufliche Kitahelfer-Qualifizierung kann ein wesentlich breiteres Bildungsangebot sein. Ihr Preis und Abschluss dürfen nicht mit einer Erste-Hilfe-Schulung gleichgesetzt werden. Fragen Sie ausdrücklich nach dem für Ihre Tätigkeit benötigten Nachweis.