Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 21745 Hemmoor sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,7 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

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20,8 km vom Suchpunkt

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Hemmoor · Niedersachsen
Berechtigte Lehrgangsgebühren werden direkt zwischen ermächtigter Schule und Unfallversicherungsträger abgerechnet; Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Hemmoorer Betriebe richten außerdem ihr Erste-Hilfe-Material nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlichen Verhältnissen aus. Die DGUV empfiehlt eine regelmäßige Prüfung des vorhandenen Materials durch Ersthelfer.

Der intern bevorzugte Schulungstag hat sich verschoben. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, ob ein entsprechender neuer Termin für den Hemmoorer Betrieb möglich ist. Eine Änderung im eigenen Kalender überträgt die bisherige Anmeldung nicht auf einen anderen öffentlichen Lehrgang oder Inhouse-Termin.
Ausbildung oder Fortbildung richtet sich weiterhin nach dem geklärten Bedarf. Bei Inhouse-Unterricht werden die organisatorischen Bedingungen individuell abgestimmt. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend mit den tatsächlich bestätigten Angaben und ersetzen Sie überholte Einladungen nachvollziehbar. Offene Fragen zur ursprünglichen Buchung sollten ausdrücklich geklärt werden, statt stillschweigend in den neuen Ablauf übernommen zu werden.
Die DGUV ordnet die regulären berechtigten Teilnahmegebühren dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet direkt mit diesem Träger ab; eine direkte Erstattung an das Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt dagegen das Unternehmen. Die Angaben betreffen verschiedene Arten von Aufwendungen und den vorgesehenen Abrechnungsweg. Die Gebührenübernahme ist an die jeweiligen Bedingungen des Trägers gebunden und nennt keinen tatsächlichen örtlichen Betrag.
Nach den DGUV-Hinweisen richten sich Art und Umfang des Erste-Hilfe-Materials nach Beschäftigtenzahl, betrieblichen Gefährdungen und räumlichen Verhältnissen. Die drei Bezugsgrößen beschreiben unterschiedliche Eigenschaften eines Unternehmens: wie viele Personen dort arbeiten, welche Gefährdungen bestehen und wie die Arbeitsbereiche angeordnet sind. Die DGUV empfiehlt außerdem, Ersthelfer das Material regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Angaben beschreiben die betriebliche Ausstattung und deren Prüfung, nicht das persönliche Übungsmaterial eines Lehrgangs.
Worauf achten?
Die Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren
Worauf achten?
Die eigenen Entgelt- und Fahrtaufwendungen
Worauf achten?
Die tatsächlichen Bezugsgrößen der Ausstattung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert die Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Angaben für die Abrechnung erfragen.
Die Unterlagen mit der Ausbildungsstelle dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
Die Hinweise betreffen Aufwendungen und Ausstattung des Betriebs.
Die Abrechnung berechtigter regulärer Gebühren.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten des Unternehmens.
Personal, Gefährdungen und räumliche Verhältnisse betrachten.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen zusätzlich hinzu; die Zeitangaben beschreiben den regulären Rahmen der jeweils vorgesehenen betrieblichen Qualifizierung.
Je teilnehmender Person ist eine Informationsschrift vorgesehen, mindestens entsprechend dem allgemeinen Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können ergänzen, ersetzen aber die im Grundsatz vorgesehene gedruckte Unterlage nicht.
Die DGUV verlangt dafür einen Lehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Voraussetzungen gehören zur betrieblichen Einordnung der vorhandenen Schulung und sind zusammen zu betrachten.