Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36129 Gersfeld (Rhön) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,5 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

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21,0 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

Eine betriebliche Ersthelferschulung wird bei einer dafür ermächtigten Ausbildungsstelle gesucht. Für Beschäftigte aus Gersfeld zählt zugleich der persönliche Qualifikationsbedarf. Der Nachweis über den Lehrgang bezieht sich auf die tatsächliche erfolgreiche Teilnahme und wird von einer Buchung unterschieden. Die allgemeine Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs beantwortet diese betrieblichen Anforderungen noch nicht allein.
Im Gersfelder Betrieb wechseln sich Beschäftigte während des Tages im Dienst ab. Eine Ersthelfer-Schulung kann nicht durch einen solchen fliegenden Wechsel besucht werden. Prüfen Sie vor der Anmeldung, für wen die vollständige Ausbildung oder Fortbildung organisatorisch möglich ist.
Besprechen Sie mit der Schule, wenn sich die Gruppe deshalb auf unterschiedliche Termine verteilen muss. Ein gewünschter Inhouse-Kurs braucht ebenfalls einen verbindlichen Teilnehmerkreis für den ganzen Unterricht. Regeln Sie die übrigen Betriebsaufgaben intern so, dass Teilnehmende nicht gleichzeitig für laufende Einsätze eingeplant sind. Das erleichtert eine realistische Anfrage und die spätere Einladung.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Diese Grundlage hilft, den geeigneten Rahmen der Suche zu bestimmen. Ein Eintrag bestätigt jedoch keine konkrete Verfügbarkeit oder mögliche Durchführung im Unternehmen. Fragen Sie den passenden Lehrgang für die vorgesehenen Personen tatsächlich an. Geeignete vorhandene Schulungen und persönliche Voraussetzungen gehören dabei ebenso zur Auswahl wie der geeignete Ausbildungsstellenrahmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob berechtigte Lehrgangsgebühren übernommen werden können, richtet sich nach Ihrem zuständigen Träger. Besprechen Sie dessen Bedingungen und die erforderlichen Unternehmensangaben vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle.
Die eigenen Trägerbedingungen beachten.
Zusätzlich Vereinbartes gesondert lesen.
| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Persönliche Voraussetzungen | Welche Qualifizierung passt? |
| Ermächtigte Stelle | Ist der betriebliche Rahmen geeignet? |
| Teilnahmebescheinigung | Welcher Lehrgang wurde absolviert? |
Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Schulungsnachweis und betriebliche Funktion sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft braucht daneben Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und zuständigen Personen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Der DGUV-Grundsatz beschreibt die Teilnahmebescheinigung nach regelmäßigem Besuch und der Überzeugung der Lehrkraft über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie enthält unter anderem die Art der Aus- oder Fortbildung, den Umfang und Angaben zur ermächtigten Stelle. Eine Anmeldung zu einem Kurs bestätigt diese absolvierte Qualifizierung noch nicht. Der Nachweis wird deshalb nach der tatsächlichen Schulung eingeordnet, statt aus einer bloßen Reservierung auf erfolgreiche Teilnahme zu schließen.
Voraussetzungen, Stelle und Nachweis erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Den betrieblichen Rahmen prüfen.
Die tatsächliche Qualifizierung nachvollziehen.

Der reguläre Rahmen umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Der Betriebsstandort verkürzt diesen Umfang nicht; Beschäftigte benötigen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese örtliche Information ergänzt die Qualifizierung einzelner Ersthelfer und wird nicht allein durch deren Schulung erledigt.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Beziehen Sie sie zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen und zu den Bedingungen Ihres Trägers in die interne finanzielle Planung ein.
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