Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91567 Herrieden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,7 km vom Suchpunkt

21,9 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

30,2 km vom Suchpunkt

30,7 km vom Suchpunkt

32,6 km vom Suchpunkt

Wer für einen Herrieder Betrieb einen Erste-Hilfe-Lehrgang vorbereitet, sollte den vereinbarten Umfang kennen. Ausbildung und Fortbildung haben einen geregelten Rahmen. Bei einer Inhouse-Anfrage kommen die konkreten Durchführungsbedingungen hinzu; besondere Zusatzwünsche und die Abrechnung sollten deshalb früh ausdrücklich angesprochen werden.
Eine angemeldete Person fällt aus, im Herrieder Betrieb möchte jemand anderes den frei gewordenen Platz übernehmen. Melden Sie den Wechsel der Ausbildungsstelle. Sie muss prüfen können, ob die Ersatzperson den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf hat und welche Angaben für die Teilnahme gebraucht werden.
Das gilt auch bei einem Inhouse-Kurs in den eigenen Räumen. Ein freier Stuhl ersetzt keine abgestimmte Teilnehmeränderung. Klären Sie außerdem, welche Bedingungen für die Absage der ursprünglichen Person gelten und ob Unterlagen des Arbeitgebers angepasst werden müssen. Erst nach der Rückmeldung erhält die neue Person ihre verbindlichen Kursinformationen.
Klare Angaben erleichtern die Vorbereitung.
Ausbildung oder Fortbildung passend anfragen.
Reguläre Inhalte und Unterlagen berücksichtigen.
Besondere Leistungen ausdrücklich besprechen.
Der reguläre Lehrgangsrahmen umfasst neben Unterricht und praktischen Übungen auch geeignete Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Die DGUV-Anforderungen sehen für jede teilnehmende Person eine ausgehändigte Informationsschrift vor. Für die betriebliche Vorbereitung ist hilfreich, diese normalen Bestandteile von zusätzlich gewünschten Leistungen zu trennen. Eine Firma in Herrieden kann so bei der Anfrage benennen, ob sie den Standardlehrgang oder darüber hinausgehende Vereinbarungen benötigt, ohne pauschal alles unter einem Kursnamen zusammenzufassen.
Eine Teilnehmerunterlage kann Themen wieder zugänglich machen. Die praktischen Aufgaben während des Lehrgangs bleiben ein eigener, wichtiger Teil des Erwerbs von Fähigkeiten.
Vor der Schulung wird geklärt, welche berechtigten Kursgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden können. Extras brauchen eine eigene Vereinbarung.
Den richtigen Unfallversicherungsträger bestimmen.
Dessen Anforderungen zusammen mit der Schule vorbereiten.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Lehrgangsart | Der Qualifizierungsbedarf der Personen |
| Durchführung | Die abgestimmten Unterrichtsbedingungen |
| Zusatzleistung | Eine ausdrücklich weitergehende Vereinbarung |
Bei einer vereinbarten Durchführung im Unternehmen müssen die vorgesehenen Räume zur Schulung passen. Praktische Übungen brauchen nutzbaren Platz und einen störungsarmen Rahmen. Sprechen Sie die tatsächlichen Bedingungen deshalb mit der Ausbildungsstelle durch. Die Entscheidung für Inhouse betrifft nicht allein die Firmenanschrift, sondern die konkrete Durchführung. Erst deren Abstimmung macht aus dem Wunsch nach einer gemeinsamen Veranstaltung eine verlässliche Grundlage für das Lernen der vorgesehenen Gruppe.
Regulär sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Zwanzig dürfen auch mit Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Bei von Beginn an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Ausbildungshelfer für Übungen und Gruppenarbeiten.
Nein. Eine Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und dem vereinbarten Abrechnungsverfahren. Die Bezeichnung Inhouse allein bestätigt weder die Berechtigung noch die Übernahme gesonderter Zusatzleistungen.
Die Auswahl ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dabei werden persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen sowie Motivation berücksichtigt. Ein gebuchter Gruppenplatz ersetzt diese betriebliche Entscheidung über die Eignung für die Ersthelferaufgabe nicht.