Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 22941 Bargteheide sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,2 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfer stimmen Bargteheider Unternehmen die passende Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Geeignete öffentliche Veranstaltungen und eine vereinbarte Inhouse-Schulung sind mögliche Durchführungen. Benennen Sie den tatsächlichen Bedarf, bevor die Teilnahme organisiert wird.
Eine angemeldete Person fällt aus, ein anderer Beschäftigter soll ihren Platz übernehmen. Klären Sie den Wechsel für den Bargteheider Betrieb mit der Ausbildungsstelle, bevor Sie intern den Tausch abschließen. Die Ersatzperson kann einen anderen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf haben als ursprünglich vorgesehen.
Das gilt für öffentliche Lehrgänge genauso wie für einen vereinbarten Inhouse-Termin. Fragen Sie nach notwendigen Änderungen der Anmeldung und der Arbeitgeberunterlagen. Die Schule sollte die tatsächliche Gruppe kennen, statt erst bei Unterrichtsbeginn von der neuen Besetzung zu erfahren. Eine interne Vertretungsentscheidung bestätigt weder automatisch den Kursplatz noch die Eignung des bisherigen Lehrgangs für die neue Person.
Worauf achten?
Den tatsächlichen Ausbildungsstand klären
Worauf achten?
Öffentliche Teilnahme oder Inhouse abstimmen
Worauf achten?
Das Trägerverfahren vorbereiten
Die Schule braucht passende Unterrichtsbedingungen.
Erklärungen und praktische Arbeit ermöglichen.
Organisatorische Fragen vor Ort zuordnen.
Änderungen der Besetzung rechtzeitig besprechen.
Mit einem Inhouse-Wunsch wird zunächst die Durchführung einer Schulung für die eigene Gruppe angesprochen. Daraus geht allein noch nicht hervor, ob Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird. Nennen Sie deshalb ausdrücklich den benötigten Lehrgang. Vereinbaren Sie anschließend die Bedingungen am vorgesehenen Standort und gegebenenfalls zusätzliche Inhalte, damit der Auftrag den tatsächlichen Schulungsbedarf verständlich beschreibt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und Abrechnungsverfahren. Bereiten Sie die verlangten Angaben für die tatsächlichen Teilnehmenden vor. Die Bezeichnung Inhouse allein begründet keine allgemeine Kostenübernahme.
Die vorgesehene Teilnahme beim zuständigen Träger einordnen.
Das benötigte Verfahren mit der Schule abstimmen.
Ausbildung und Fortbildung haben regulär denselben zeitlichen Umfang: neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die erneute Schulung benötigt daher ebenfalls eine vollständige Freistellung. Übernehmen Sie die bestätigten Veranstaltungszeiten in die betriebliche Planung und stimmen Sie die Aufgaben während der Abwesenheit der Teilnehmenden intern ab.
Die DGUV empfiehlt für betriebliche Ersthelfer in der Regel eine Fortbildung alle zwei Jahre. Bereits anerkannte Qualifikationen werden bei der Auswahl des nächsten Lehrgangs berücksichtigt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung müssen nach den DGUV-Vorgaben in Präsenz stattfinden. Ein ausschließlich digitales Angebot genügt dafür nicht. Beachten Sie die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung bei der Kurswahl.
Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten und die Art des Betriebs. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer erforderlich. Die Größe einer geplanten Schulungsgruppe legt diese betriebliche Zahl nicht fest.
Die regulären Gebühren decken unter anderem Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen ab. Zusätzliche tatsächliche Aufwendungen benötigen eine gesonderte Vereinbarung. Klären Sie eine zusätzliche Position deshalb vor der Beauftragung anhand ihres Umfangs.
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